Mietbürgschaft
Der Begriff Bürgschaft bedeutet immer, dass jemand für einen anderen die (finanzielle) Hand ins Feuer legt. Aber ist das in Bezug auf gemietete Wohnungen überhaupt notwendig? Es gibt doch die Mietkaution.
In der Tat ist es heute Gang und Gäbe, vom Mieter eine Kaution von bis zu drei Nettomonatskaltmieten zu verlangen. Damit soll gesichert werden, dass die Wohnung nach Ablauf des Mietvertrags ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird. Aber auch andere Verpflichtungen des Mieters werden damit abgedeckt.
Allerdings ziehen immer mehr junge Leute zusammen in eine gemeinsame Wohnung, deren Einkommen keine großen Sicherheiten erwarten lassen. Vielleicht denkt auch ein Student ohne Vermögen an das Anmieten einer „eigenen Bude“. Ist es dem potentiellen Mieter also nicht möglich, die gewünschte Sicherheit aufzubringen, dann muss er auf einen Bürgen zurückgreifen. Möglich wäre, dass beispielsweise die Eltern dafür willig sind. Hier muss dem Mietbürgen aber klar sein, dass er nicht nur finanziell geradesteht, denn bei einer Mietbürgschaft müssen alle Verpflichtungen des Mieters auf sich genommen werden, wenn dieser sich dazu nicht imstande sieht.
Der Vertrag für eine Mietbürgschaft muss schriftlich verfasst sein, und die damit verbundenen Pflichten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch im § 765 ff. Das Risiko, bei Mietausfällen belangt zu werden, ist groß, denn mit der so genannten selbstschuldnerischen Bürgschaft läuft der Bürge Gefahr, vom Vermieter sofort belästigt zu werden, wenn etwas nicht in geraden Bahnen läuft. Möchte also die tageslichtscheue Tochter auf Vaters Portemonnaie liegen und bequem die Füße hoch legen, dann muss ihr Erzeuger zahlen, ob er will oder nicht. Er hat dann nicht einmal die Möglichkeit, die Wohnung zu kündigen, um dem monatlichen Melkvorgang zu entkommen, denn er ist nicht Inhaber des Mietvertrags. Gesünder wäre hier eine Ausfallbürgschaft gewesen, denn dann muss Papa als Bürge erst zahlen, wenn eine Zwangsvollstreckung gegen das Töchterchen als Mieterin keinen Erfolg hatte.
Statt einer Person aus Fleisch und Blut, können auch Banken für eine Mietbürgschaft gewonnen werden. Eine solche Bank-Mietbürgschaft ist aber in der Regel mit geringen Gebühren verbunden, die bei ca. 3 € pro Monat liegen. Allerdings könnte es einiges an Überzeugungskunst kosten, ohne gesichertes Einkommen und andere Sicherheiten eine Bank zu einer Bürgschaft zu bewegen.
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