NV Bescheinigung
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV Bescheinigung) kann von Personen beantragt werden, die zwar grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht unterliegen, in einem bestimmten Steuerjahr jedoch keine Einkünfte erzielen, die über den Steuerfreibetrag hinausgehen und somit keine Einkommensteuer zahlen müssen.
Die NV Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Steigen die Einkünfte in diesem Zeitraum an und ergibt sich daraus eine Steuerpflicht, muss dies dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden.
Nichtveranlagungsbescheinigungen können bei Banken vorgelegt werden und einen Freistellungsauftrag überflüssig machen. Neben natürlichen Personen mit geringem Einkommen können auch gemeinnützige Vereine sowie bestimmte Unternehmen (z.B. Fondsgesellschaften, deren Erträge erst nach der Ausschüttung auf der Ebene des Anteilseigners besteuert werden).
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