Patronatserklärung
Unter einer Patronatserklärung versteht man eine von einem Unternehmen oder einer kommunalen Gebietskörperschaft abgegebene Erklärung, durch die sich das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen aus einem Kredit nachkommt.
Es handelt sich bei der Patronatserklärung folglich um eine sogenannte Eventualpflicht.
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