Sicherungsabrede
Die Sicherungsabrede, auch als Sicherungsvertrag bezeichnet, ist eine Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Der Kreditnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Sicherungsabrede, für einen Kredit eine bestimmte Sicherheit zu stellen.
Der Kreditgeber verpflichtet sich, die Sicherheit nur im Rahmen des Sicherungszwecks zu nutzen. Die Sicherungsabrede ist nicht zu verwechseln mit der Sicherungsübereignung, die den eigentlichen Eigentumsübergang der Sicherheit an den Kreditgeber regelt.
Eine Sicherungsabrede wird z.B. bei im Rahmen einer Grundschuld , bei Effektenkrediten oder der Autofinanzierungen getroffen.
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