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Kredit gegen Kunst: Der Rembrandt als Sicherheit

Kredite gegen Sicherheiten sind im Wirtschaftsleben nichts Besonderes: Immobilien, Fahrzeuge oder Maschinen dienen Banken häufig dazu, ihr Ausfallrisiko abzusichern. Etwas ungewöhnlicher sind da schon so genannte "Art Loans": Dabei handelt es sich um Darlehen, die mit Kunstgegenständen besichert sind. Es kann sich dabei um wertvolle Gemälde ebenso handeln wie um Sammlungen von Künstlern oder die Rechte an den Schöpfungen eines Fotografen, Malers etc.

Kunstkredite sind aufgrund ihres sehr speziellen Charakters sehr viel aufwändiger in der Abwicklung als gewöhnliche Darlehen. Sie werden deshalb gemeinhin erst ab einem größeren Kreditbetrag vergeben. Die Bank muss den Wert der als Sicherheit hinterlegten Gegenstände zuverlässig einschätzen können. Dazu sind mehrere Gutachten einzuholen, die je nach Gattung des Kunstgegenstands sehr teuer sein können.

Die Beleihungsgrenze von Kunstkrediten liegt standardmäßig bei 20 Prozent des durch ein Gutachten festgestellten Wertes. Sofern sich Bank und Kreditnehmer vertrauen, kann auch eine Beleihung bis zur Hälfte des Wertes in Betracht kommen. Der Zinssatz solcher Darlehen ist Verhandlungssache. Gegenüber dem Geldmarktsatz besteht aber in der Regel ein erheblicher Aufschlag, der auch die Kosten für Gutachten etc. widerspiegelt.

Banken und Kreditnehmer müssen sich bei jedem Kunstkredit über die rechtliche Art der Sicherheit einig werden. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen kann der Kunstgegenstand als Pfand bei der Bank hinterlegt werden, so dass diese Zugriff darauf hat. Dann handelt es sich um ein klassisches Faustpfand. Zum anderen ist auch eine Sicherungsübereignung möglich, bei der der Gegenstand im Besitz des Kreditnehmers verbleibt. Dies ist im sehr speziellen Markt für Kunstkredite von großem Vorteil, weil so beispielsweise in einem Museum ausgestellte Bilder nicht in den Tresorraum verlegt müssen.

Kann der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, verwertet die Bank den Kunstgegenstand durch Verkauf. Der Kreditnehmer erhält über seine Verbindlichkeiten hinausgehende Erlöse ausbezahlt. Im Darlehensvertrag wird dabei wie auch bei gewöhnlichen Konsumkrediten vereinbart, wann eine Kündigung seitens der Bank erfolgt: Dies kann bei einer kleineren Zahlungsstörung ebenso der Fall sein wie bei einer endgültigen Verweigerung der Zahlung durch den Darlehensnehmer.

Lesen Sie zum Thema Kreditsicherheit (Käse als Kreditsicherheit) auch unseren redaktionellen Beitrag
Kredit nur bei Sicherheiten? Alles Käse...

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 26.08.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 26.08.2009

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Schlagwörter: Art Loans, Kunstkredite, Kunst, Bilder als Kreditsicherheit, Kreditsicherheit

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