
Fiduziarität Der Begriff Fiduziarität (fiduziarisch) kommt aus der lateinischen Rechtssprechung (lat: fiduzia = Treupfand, Pfandüberlassung).
Fiduziarität stellt das Verhältnis von Schuldner und gesichertem Gläubiger dar und beschreibt das treuhändische Eigentum an einer Sache oder Forderung, die jedoch zu einem späteren Zeitpunkt herausgegeben werden muss.
Bei der Kreditvergabe werden fiduziarische Sicherheiten hinterlegt, unabhängig vom Bestehen einer eventuellen Forderung oder Verbindlichkeit.
Die Sicherheit bleibt bestehen, auch wenn die ursprüngliche Forderung zwischenzeitlich getilgt wurde (im Gegensatz zur Akzessorietät, bei der mit Erlsöchend er Forderung auch die Sicherheit erlischt). Eine Verwertung dieser Sicherheit kann jedoch nur bei tatsächlicher Säumnis erfolgen.
Zu den fiduziarischen Sicherheiten zählen u.a.:
- Grundschuld - Garantie - Sicherungseigentum.
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