Solawechsel
In der Regel ist es so, dass ein „normaler“ Wechsel das Schuldversprechen eines Bezogenen an einen Dritten darstellt. Es ist so ähnlich zu verstehen wie eine Zahlungsanweisung, bei der die Bank auf Anweisung eine Geldsumme an einen Dritten überweist.
Der Solawechsel stellt ein Zahlungsversprechen dar und dient Finanzierungszwecken. Hier ist gegenüber dem herkömmlichen Wechsel ein kleiner Unterschied auszumachen, denn der Solawechsel enthält ein Schuldversprechen des Ausstellers an einen Dritten. Der Aussteller des Solawechsels verpflichtet sich also selbst, dem Dritten die bestimmte Geldsumme auszuzahlen. Ein Wortlaut, der einen Solawechsel charakterisiert, könnte also in etwa lauten: „Gegen diesen Wechsel werde ich am 01.01.2010 die Summe von 1.000 € an den Inhaber auszahlen.“
Beim Solawechsel beträgt die übliche Laufzeit zwar nur 3 Monate. Sie kann aber durch Prolongation erheblich ausgedehnt werden, was in der Praxis auch Gang und Gäbe ist.
Für den Wechselinhaber bestehen gewisse Risiken, denn wird der Aussteller in der Zwischenzeit zahlungsunfähig, muss er auf sein Geld verzichten. Mehr noch: Wenn z. B. ein Lieferant den Solawechsel erwirbt und bei seiner Bank diskontiert, könnte er im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Wechselausstellers durch seine Avalierung eine Verpflichtung zur Mithaftung eingehen.
Solawechsel werden von Bund und Ländern gerne zur kurzfristigen Geldbeschaffung eingesetzt.
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