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Mit Erbpacht in die eigenen vier Wände?

Konzeptionen zur Baufinanzierung stehen in großer Zahl zur Verfügung: Über Programme der öffentlichen Hand, den Wohn-Riester und klassische Hypothekendarlehen lässt sich der Einzug in die eigenen vier Wände mit einem vertretbaren Aufwand realisieren. Ein beinahe in Vergessenheit geratenes Instrument ist dabei die Erbpacht, die heute fast ausschließlich von Kirchen und Stiftungen angewandt wird.

Das Prinzip: Ein Grundstück wird nicht erworben, sondern lediglich - meist für einen sehr langen Zeitraum - gemietet. Auf dem Objekt wird vom Mieter, dem Erbbauberechtigten, eine Immobilie errichtet und bewohnt. Nach Ablauf der Erbpacht-Phase fallen das Grundstück und die darauf errichtete Immobilie an den Inhaber des Grundstücks zurück.

Der Vorteil gegenüber herkömmlichen Finanzierungsvarianten besteht für den Mieter des Grundstücks in dem im Verglich zu einem Kauf verminderten Kapitalbedarf. Der Erbbauzins kann grundsätzlich frei verhandelt werden, liegt allerdings – insbesondere bei kirchlichen Programmen – deutlich unter dem Zinssatz für eine Hypothek, mit der ein Erwerb des Objektes finanziert werden könnte. Für den Erbpachtgeber besteht der Vorteil gegenüber einer Veräußerung in der Möglichkeit, ein Grundstück nicht aus dem Besitz lösen zu müssen und es dennoch wirtschaftlich zu nutzen. Kosten fallen für den Besitzer keine an, so dass sich ein unmittelbarer finanzieller Vorteil ergibt.

Ein Erbbaurecht wird ins Grundbuch eingetragen und kann wie ein Grundstück veräußert oder beliehen werden. Im Rahmen kirchlicher oder gemeinnütziger Programme ist allerdings darauf zu achten, dass die im Programm fixierten Bedingungen eingehalten werden. Die katholische Kirche beispielsweise überlässt Grundstücke zu niedrigen Erbbauzinsen vorwiegend Familien mit Kindern, die ein geringes bis mittleres Einkommen beziehen. Im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie besteht das Erbbauchrecht fort. Die gesetzliche Grundlage der Pacht ist ein Erlass aus der deutschen Kaiserzeit.

Ob sich die Erbpacht für Privatpersonen tatsächlich lohnt, hängt ganz wesentlich von den Bedingungen des Vertrages und dabei insbesondere dem Zins ab. Im Rahmen von gemeinnützigen Programmen von Kirchen oder Stiftungen wird in der Regel eine im Vergleich zu einer klassischen Finanzierung günstige Lösung realisiert.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 23.08.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 23.08.2008

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Schlagwörter: Erbpacht, Baufinanzierung, eigenen vier Wände, Grundstück, Finanzierungsvarianten

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