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Arbeitgeberdarlehen: Alte Regelung gilt wieder

Die Besteuerung von Zinsvorteilen, die ein Arbeitnehmer aus einem Darlehen von seinem Arbeitgeber realisiert, wurde zu Beginn des Jahres verändert: Galt bis Ende 2007 noch, dass Vorteile nur dann steuerlich relevant sind, wenn zum einen der Darlehensbetrag mehr als 2600 Euro betrug und darüber hinaus der Sollzins, der dem Engagement zugrundegelegt wurde, geringer als fünf Prozent war, wurde seit dem Jahreswechsel jegliche Differenz zwischen marktüblichen Zinsen und dem Arbeitgeber-Zins steuerlich veranschlagt. Die Freigrenze war vom Gesetzgeber ebenfalls abgeschafft worden.

Die Finanzverwaltung hat nun einen Erlass zur Behandlung von Arbeitgeberdarlehen erlassen, der die frühere Regelung im Kern wiederherstellt. Zum einen gilt ab sofort und rückwirkend zum Jahresbeginn die alte Freigrenze wieder. Arbeitnehmer können allerdings noch weit größere Darlehen in Anspruch nehmen, ohne dafür steuerlich herangezogen zu werden: Die Finanzverwaltung bestätigte, dass für Kredite oberhalb der Freigrenze ein monatlicher Freibetrag für Zinsvorteile in Höhe von 44 Euro besteht, wenn die allgemeine Sachbezugsgrenze zu diesem Zweck genutzt wird.

Die Verwaltung stellte weiterhin klar, dass es sich bei Reisekostenvorschüssen, vorab Auslagenersatz, Lohnabschlägen sowie abweichend zur vereinbarten Lohnzahlung gezahlten Lohnleistungen nicht um Arbeitgeberdarlehen handelt und räumte damit bestehende Zweifel vom Tisch.

Darlehen vom Chef werden durch den Erlass nun wieder attraktiver. Die Agreements können für beide Parteien von Vorteil sein: Die Spanne zwischen dem Sollzins, den ein Verbraucher bei einem Darlehen einer Bank entrichten muss und dem Habenzins, den Unternehmen für Einlagen bei Kreditinstituten erhalten, ist häufig sehr groß und kann sich auf bis zu acht Prozentpunkte belaufen. Aus dieser gewaltigen Diskrepanz können Arbeitnehmer- wie Arbeitgeber Vorteile generieren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 09.10.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 09.10.2008

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Schlagwörter: Darlehen, Arbeitgeberdarlehen, Arbeitnehmer, Kredite, Arbeitgeberkredite

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