Darlehensverkauf vertraglich ausschließen
Die eigenen vier Wände werden noch immer weitestgehend mit einem Darlehen der Bank des Vertrauens finanziert. Mitunter erwidert diese Bank das in sie gesetzte Vertrauen allerdings nicht und veräußert den Kredit an Finanzinvestoren weiter. Diese Vorgehensweise dient dabei der Refinanzierung der Kreditinstitute und wird insbesondere von US-amerikanischen Banken praktiziert. In der jüngeren Vergangenheit haben allerdings auch einige deutsche Geldhäuser Darlehen ihrer Kunden an dritte Parteien veräußert. Die Konsequenzen können dabei gravierend sein: Im schlimmsten Fall ist der neue Besitzer der Forderung gegen den Kreditnehmer nicht an einer langfristigen Geschäftsbeziehung interessiert und zieht eine zügige Liquidation des Engagements vor: der Kredit wird gekündigt und zur Rückzahlung fällig gestellt.
Die Veräußerung von notleidenden Krediten an Finanzinvestoren ist nicht neu und wird seit vielen Jahren auch in Deutschland praktiziert: Die Banken bereinigen ihr Portfolio dabei um problematische Kredite und geben entsprechende Verträge ab. Neu allerdings und hierzulande unüblich ist der Verkauf von Forderungen aus Immobilienfinanzierungen, die vom Kreditnehmer ordnungsgemäß bedient werden. Oft erfahren Betroffene zunächst gar nichts von der Transaktion: Auch nach dem Verkauf eines Darlehens werden die fälligen Zins- und Tilgungsleistungen an die gewohnte Bank entrichtet, die diese dann an den neuen Eigentümer des betreffenden Kredits weiterleitet.
Verbraucherschützer empfehlen nun dringend, im Darlehensvertrag einen Verkauf des Engagements durch die Bank an dritte Parteien auszuschließen. Aufgrund der gesteigerten Sensibilität in der Bevölkerung für die Thematik bieten einige Banken eine entsprechende Klausel bereits aktiv an. Die Ethikbank beispielsweise schließt bei ihren Darlehen einen Verkauf kategorisch und rechtswirksam aus. Einen Aufschlag auf den Kreditzins müssen Verbraucher dabei nicht in Kauf nehmen.
Der Gesetzgeber hat auf die Problematik ebenfalls reagiert und im August verfügt, dass darlehensgebende Banken ihre Kunden darüber informieren müssen, ob ein Verkauf des Darlehens möglich ist. Auch muss bei einer tatsächlichen Veräußerung der Kunde informiert werden. Zusätzlich sind Kündigungen von Krediten künftig nur möglich, wenn zwei Monate in Folge die fälligen Kreditraten nicht bezahlt wurden und der insgesamt im Verzug stehende Betrag sich auf mindestens 2,5 Prozent des ausstehenden Kreditvolumens beläuft.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 30.10.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 30.10.2008
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Schlagwörter: Darlehensverkauf, Kredit, Kredite, Verkauf, Finanzinvestoren, notleidenden Kredite
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