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Arbeitgeberdarlehen: Die Alternative zur Hausbank

Wer auf der Suche nach einem Kredit ist, um sich Konsumwünsche zu erfüllen, sollte seinen Chef fragen: Arbeitgeberdarlehen gewinnen in Deutschland an Popularität. Der Vorteil für Kreditnehmer, die ihren Chef anpumpen: Dieser verlangt oft weniger Zinsen und Sicherheiten als die Bank. Die fälligen Raten können dann bequem direkt vom Lohn einbehalten werden. Auch wen aufgrund der Finanzkrise die Bereitschaft besonders mittelständischer Unternehmen zur Kreditvergabe an Angestellte moderat ausfallen dürfte, kann sich für viele eine günstige Gelegenheit ergeben. Unternehmen gewähren die Darlehen keineswegs aus Großzügigkeit, sondern verfolgen damit eigene Interessen: Wer ein Darlehen vom Chef aufgenommen hat, verlässt das Unternehmen aller Voraussicht nach nicht allzu schnell. Gute Mitarbeiter können so an den Betrieb gebunden werden.

In der Regel erhalten deshalb auch nur verdiente und für den Betrieb wichtige Mitarbeiter einen Kredit vom Chef. Fällt der Zinssatz allzu günstig aus, muss der geldwerte Vorteil unter Umständen allerdings versteuert werden: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird als Bemessung dabei der günstigste auf dem freien Markt erhältliche Zinssatz zugrunde gelegt.

Bei Arbeitgeberdarlehen gilt es, einige wesentliche Punkte zu beachten, damit kein Konflikt mit dem Gesetz entsteht. So darf der Kredit keinesfalls zum Kauf von Produkten des Chefs genutzt werden: Die Kreditvergabe an Beschäftige zwecks Finanzierung eigener Angebote ist untersagt. Im Kreditvertrag sollte darüber hinaus eindeutig festgehalten werden, wie hoch der ausbezahlte Betrag ausfällt und das für diesen eine Rückzahlungspflicht besteht, damit die Sozialversicherungsträger nicht etwa eine verdeckte Lohnzahlung annehmen. Weiterhin sollte der Zinssatz explizit angegeben werden. Entfällt hierzu jegliche Angabe, ist das Darlehen zinsfrei. Werden keine Rückzahlungsfristen vereinbart, besteht für den Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit, das Darlehen fristlos zu kündigen. Ansonsten bleibt es auch nach dem Verlassen des Unternehmens durch den Kreditnehmer bei den vereinbarten Zahlungsintervallen. Eventuelle Sonderkonditionen bei den Zinsen können dann aber wegfallen und marktüblichen Bedingungen weichen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 05.01.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 05.01.2009

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Schlagwörter: Arbeitgeberdarlehen, Kredit, Hausbank, Chef, Kreditvergabe, Unternehmen

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