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Mehr Schutz für Kreditnehmer

Im Bundestag fand am Montag (23.03.2009) eine Anhörung statt, die sich mit dem Schutz der Verbraucher beim Abschluss von Krediten beschäftigt. Der Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, sieht unter anderem verschärfte Restriktionen gegen die Banken bei so genannten Lockvogelangeboten vor. Banken werben in der Praxis mit sehr niedrigen Zinssätzen für Ratenkredite. Der Haken: Durch die bonitätsabhängige und damit individuell festzulegende Verzinsung erhalten die meisten Kunden den Lockzins nicht. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass in Zukunft zwei Drittel aller Kreditnehmer den angebotenen Zinssatz bzw. einen günstigeren erhalten müssen.

Auch bei Restschuldversicherungen sollen Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden. Die Policen versprechen, die offenen Verbindlichkeiten bei Arbeitsunfähigkeit, Tod oder auch Arbeitslosigkeit zu übernehmen. Die Kosten von Restschuldversicherungen aber sind immens: Aus einer effektiven jährlichen Verzinsung von acht oder neun Prozent kann schnell ein Wucherzins von mehr als 20 Prozent werden, wenn die Kosten der Versicherung berücksichtigt werden. Banken neigen dazu, ihren Kunden die Policen regelrecht „aufs Auge zu drücken“ – ohne zu ermitteln, ob tatsächlicher Bedarf besteht. In Zukunft sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Versicherungsprämien in den Effektivzins mit eingerechnet werden. Geschieht dies nicht, muss die Bank beweisen, dass der Kunde von sich aus den Abschluss gewünscht hat.

Ob sich für Verbraucher tatsächlich etwas ändern wird, steht zunächst noch in den Sternen. Insbesondere das Vorhaben, Lockvogelangeboten einen Riegel vorzuschieben, erscheint jedoch sehr sinnvoll. Gelingt dies, wird sich die Vergleichbarkeit der Kreditangebote unterschiedlicher Banken deutlich verbessern, was zu einer Intensivierung des Wettbewerbs und damit zu einer effektiven Entlastung der Verbraucher führen könnte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 25.03.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 25.03.2009

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Schlagwörter: Kreditnehmer, Ratenkredite, Lockvogelangebote, Schutz der Verbraucher, Bundestag

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