Hartz IV-Empfänger: Kredit unmöglich
Geld ist bei vielen Haushalten in Deutschland knapp, so dass Ratenkredite von der Bank gerne in Anspruch genommen werden. Wo das Geld aber besonders knapp sitzt, helfen Banken nicht weiter: Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten bei keiner Bank einen Kredit.
Diese Aussage ist als Faktum zu verstehen: Auch wenn hin und wieder anderes behauptet wird, ist es als Hartz-IV-Empfänger nicht möglich, bei einer Bank ein Darlehen zu erhalten. Viele Betroffene sind verwundert, da Banken oft lediglich ein „Gesichertes Einkommen“ für die Kreditvergabe voraussetzen und die Leistungen der Arbeitsagentur schließlich als sicher eingestuft werden können.
Was viele nicht wissen: Banken zählen zum Einkommen nur Bezüge, die pfändbar sind. Schließlich wollen die Kreditinstitute im Zweifelsfall eine Möglichkeit haben, ihre Kredite zurückzubekommen. Sozialleistungen sind in der Regel gar nicht pfändbar - insbesondere nicht Leistungen im Rahmen von ALG II. Darüber hinaus existieren in Deutschland so genannte Pfändungsfreigrenzen. Diese definieren ein monatliches Einkommen, bis zu dem Gläubiger keine Ansprüche geltend machen können, weil der Schuldner ansonsten in Existenznöte geriete.
Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nach dem Familienstand: Ledige ohne Kinder können knapp 1000 Euro monatlich verdienen, ohne dass der Gerichtsvollzieher zuschlagen darf, bei Eltern liegen die Pfändungsfreigrenzen aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten höher. Fazit: Wer von Hartz IV lebt, muss sich zunächst um ein reguläres Einkommen bemühen, bevor ein Kredit von der Bank in Frage kommt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 18.05.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 18.05.2009
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Schlagwörter: Hartz IV-Empfänger, ALG 2, Kredite, Pfändungsfreigrenzen, pfändbares Einkommen
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