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Variable Baudarlehen: Klare Regeln zur Zinsanpassung wichtig

Wer seine Immobilie mit einem Darlehen finanziert, dessen Verzinsung variabel ist, sollte unbedingt darauf achten, dass die Regeln für Zinsanpassungen im Darlehensvertrag deutlich und unmissverständlich ausgeführt sind.

Klauseln wie "Die Bank kann den Zinssatz in angemessenem Umfang anpassen" lassen zu viel Spielraum für das Kreditinstitut. Banken nutzen diesen gerne dazu, steigende Zinsen sehr schnell an Kreditnehmer weiterzureichen und bei einem sinkenden Zinsniveau am Kapitalmarkt erst mit Verzögerung und/oder in begrenztem Umfang zu reagieren. Das erhöht den Gewinn der Bank, aber auch die Kosten des Kreditnehmers.

Die Zinsklauseln sollten eindeutig angeben, an welchem Referenzzinsatz sich der Darlehenszins orientiert und nach welchem Mechanismus er sich aus diesem ableitet. Als Referenzzins können beispielsweise Geldmarktzinsen wie der EURIBOR oder der EONIA dienen. Der Darlehenszins kann sich dann etwa wie folgte definieren: "3-Monats-Euribor plus 150 Basispunkte. Die Überprüfung des Zinssatzes erfolgt einmal im Kalendermonat und Anpassungen werden mit Wirkung zum darauffolgenden Monat durchgeführt."

Wer mit seiner Bank unzufrieden ist, weil in bereits laufenden Verträgen Nachteile durch eine intransparente Zinsanpassung getragen werden müssen, kann sich auf dem Rechtswege weiterhelfen. Verschiedene Gerichte haben in den vergangenen Jahren zugunsten der Verbraucher geurteilt und den Banken damit Grenzen für ihren Gestaltungsspielraum gesetzt.

Allzu schwammige Formulierungen sind demnach nicht zulässig und können angefochten werden. Kreditnehmer sollten die Zinsanpassungen durch die Bank nicht vorbehaltlos hinnehmen und das Zinsniveau am Kapitalmarkt beobachten. Zeigen sich hier zu große Differenzen zu den Konditionen des variablen Kredits, sollte die Bank um eine Stellungnahme dazu gebeten werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 15.07.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 15.07.2009

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Schlagwörter: Immobilienfinanzierung, Variable Baudarlehen, Zinsanpassung, Klare Regeln wichtig, Referenzzins

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