Kredit-Kündigung: Banken verlangen zu hohe Gebühren
Banken verlangen bei der vorzeitigen Kündigung von Krediten seitens ihrer Kunden häufig zu hohe Gebühren. Wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bremen ergab, waren von 200 Rechnungen der Banken zu den so genannten Vorfälligkeitsentschädigungen mehr als 100 falsch.
Die Banken legen bei der Bemessung der Kosten die Differenz zwischen den Zinseinnahmen, die sie bei einer Fortführung des Kredits erhalten hätten und denen die durch die Wiederanlage der freien Mittel zu erzielen sind, zugrunde. Dabei werden oft Rechte des Kunden für kostenfreie Sondertilgungen nicht berücksichtigt, obwohl diese im Darlehensvertrag festgeschrieben waren.
Darüber hinaus darf die Bank nicht die Zinseinnahmen aus einem Verbraucherdarlehen mit denen aus einer Bundesanleihe vergleichen und die komplette Differenz dem Kunden in Rechnung stellen – das geringere Ausfallrisiko, das mit der vorzeitigen Rückzahlung einhergeht, muss berücksichtigt werden.
Um die korrekte Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung errechnen zu können, müssen Verbraucher die Situation an den Rentenmärkten (den Märkten für verzinsliche Wertpapiere, in die Banken das vorzeitig zurückgezahlte Darlehen investieren können) kennen. Wem dies zu kompliziert ist, der kann auch eine Verbraucherzentrale aufsuchen und sich dort gegen eine Gebühr von rund 50 Euro helfen lassen. Kunden müssen nicht immer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Liegt dem Darlehen eine variable Verzinsung zugrunde, kann es jederzeit gekündigt werden.
Um hohe Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung zu vermeiden, sollte schon bei der Kreditaufnahme auf Möglichkeiten zu kostenlosen Sondertilgungen geachtet werden. Wer ein Darlehen kündigt, um es zu günstigeren Konditionen umzuschulden, sollte darüber hinaus mit der Bank verhandeln. Wird der neue Kredit im selben Haus abgeschlossen, lässt der Berater vielleicht mit sich reden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 23.07.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 23.07.2009
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Schlagwörter: Kredit-Kündigung, Vorfälligkeitsentschädigung, zu hohe Gebühren
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