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Pro und Kontra Umkehrhypothek

Immer mehr Banken bieten Eigentümern von Immobilien im Ruhestand die Möglichkeit, mit einer so genannten Umkehrhypothek ihre Rente aufzubessern. Das Prinzip ist dabei einfach: Eine unbelastete Immobilie wird in Gestalt einer Einmalzahlung oder einen lebenslangen monatlichen Rente beliehen. Der Eigentümer und ggf. seine Partnerin erhalten ein lebenslanges eingetragenes Wohnrecht. Nach dem Ableben des letzten Wohnrechtinhabers geht das Objekt dann in den Besitz der Bank über.

Wie hoch die Renten- oder Einmalzahlung ausfallen kann, richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Lebensalter des Eigentümers. Je jünger dieser bei Abschluss des Darlehensvertrages ist, desto niedriger fällt die maximale Belastungsgrenze aus. Bei der Bemessung der Lebenserwartung kommen die Sterbetafeln zur Anwendung, die auch bei Lebensversicherungen genutzt werden.

Der Vorteil der Umkehrhypothek liegt auf der Hand: Immer mehr Ruheständler verfügen im Alter trotz einer vollständig abbezahlten Immobilie nicht mehr über ein adäquates Einkommen, weil die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in vielen Fällen zu gering sind. Mit der Umkehrhypothek lässt sich die Rente schnell aufbessern, ohne dass ein Verkauf des liebgewonnenen Eigenheims notwendig ist.

Banken freilich können an dem Geschäft prächtig verdienen. Der Markt für Umkehrhypotheken in Deutschland befindet sich noch in den Kinderschuhen und es besteht so gut wie keine Transparenz. Experten raten daher, vor der Unterschrift unter einen Kreditvertrag die Angebote möglichst vieler Banken miteinander zu vergleichen. Da die meisten Geldhäuser Umkehrhypotheken nicht aktiv bewerben und Angebote nur auf Anfrage stellen, erfordert dies einen gewissen Zeitaufwand.

Attraktiv erscheint das Modell insbesondere für Eigentümer, die keine direkten Nachkommen (Erben) haben. Das eigene, in der Immobilie gebundene Vermögen kann so zu Lebzeiten voll ausgekostet werden. Sind Kinder vorhanden, kann sich dies anders gestalten und die Verpfändung der Immobilie kann zum Reizthema werden. Sofern der Nachwuchs über ein ausreichendes Einkommen verfügt, ist es jedoch denkbar, eine familieninterne Lösung zu finden: Die Sprösslinge zahlen den Eltern jeden Monat einen bestimmten Betrag und erben dafür die unbelastete Immobilie.

Fällt eine durch Umkehr-Hypotheken belastete Immobilie nach dem Ableben des Eigentümers in den Besitz der Bank, steht es den Nachkommen jedoch frei, die Hypothek und das Haus zu übernehmen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 27.07.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 27.07.2009

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Schlagwörter: Immobilien im Ruhestand, Umkehrhypothek, lebenslange monatliche Rente, Wohnrecht

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