Kreditkartenskandal: Wie Verbraucher sich schützen können
Sage und schreibe 130 Millionen Kreditkarten wurden in dem beispiellosen Betrugsfall in den USA durch betrügerische Machenschaften ausgespäht. Angesichts der scheinbar spielenden Leichtigkeit, mit der Kriminelle an unsere Zahlungsdaten kommen, fragen sich immer mehr Verbraucher, wie sicher die Kreditkarte noch ist. Es gibt Möglichkeiten, sich und sein Konto zu schützen: Die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen werden hier vorgestellt.
Banken gehen davon aus, dass sich etwa 70 Prozent der Betrugsfälle im Zusammenhang mit EC- und Kreditkarten durch einen sorgfältigen Umgang mit Karte und PIN vermeiden lassen. Verbraucher sollten zu ihrer eigenen Sicherheit bei jedem Karteneinsatz aufmerksam und vorsichtig sein. Dies gilt für Kartenzahlungen im Handel ebenso für Transaktionen im Internet und für Bargeldabhebungen am Geldautomaten.
Wer im Geschäft oder im Restaurant mit der Kreditkarte bezahlt, sollte diese niemals aus den Augen lassen. Keinesfalls sollte akzeptiert werden, dass der Verkäufer oder das Servicepersonal mit der Karte in einem Hinterzimmer verschwindet. Besonders im Ausland ist hier größte Vorsicht angebracht. Weigert sich das Personal, die Zahlung in Gegenwart des Karteninhabers durchzuführen, ist dies ebenfalls kein Grund, die Karte aus dem Blickfeld verschwinden zu lassen.
Vor der Unterschrift unter einen Beleg ist dieser sorgfältig zu überprüfen. Die Unterschrift schließlich gilt als Zeichen der Akzeptanz durch den Karteninhaber - der Beleg und damit die Zahlungsverpflichtung sind dann voll rechtskräftig. Kritisch sind etwa "verrutschte" Kommata oder Dezimaltrennzeichen (schnell wird aus einer 100 eine 1000) oder freie Felder im oberen Teil des Beleges, in die sich nachträglich Zahlen einfügen lassen. Unklare Trennzeichen sollten korrigiert und freie Felder durchgestrichen werden.
Wer im Ausland unterwegs ist und Bargeld benötigt, sollte dies ausschließlich bei Banken und Sparkassen beziehen. Angebote von Händlern zur Auszahlung von Bargeld sollten abgelehnt werden.
Auch bei Zahlungen im Internet gilt es, Vorsicht walten zu lassen. Verbraucher sollten ihre Kartendaten nur dann angeben, wenn die Verbindung zum Händler verschlüsselt ist. Die Verschlüsselung lässt sich in der Adresszeile des Web-Browsers erkennen: Anstelle des gewöhnlichen Anfangs „http“ steht dort dann "https". Niemals und unter keinen Umständen darf die PIN im Internet bekanntgegeben werden. Sie ist für Online-Zahlungen nicht erforderlich und wird von seriösen Händlern nicht verlangt.
Bei Bargeldabhebungen ist besondere Vorsicht angebracht, weil hier in der Vergangenheit viele Missbrauchsfälle zu beobachten waren – im In- wie auch im Ausland. Wer Bargeld am Automaten abhebt, sollte bereits beim Betreten der Filiale bzw. des Vorraums aufmerksam sein. Wird zum Öffnen der Eingangstür die Eingabe der PIN verlangt, handelt es sich definitiv um einen Betrugsversuch.
Am Automaten selbst sollte dann auf einen ausreichenden Abstand zum Hintermann geachtet werden. Keinesfalls sollte es Dritten gestattet sein, über die Schulter zu sehen. Während der PIN-Eingabe sollte die Hand bzw. der Geldbeutel über die Tastatur gehalten werden. Während des gesamten Abhebevorgangs darf die Karte nicht aus den Augen gelassen werden.
Wird die Karte vom Automaten einbehalten (ohne dass dafür ein Grund genannt wird), sollte sie sofort gesperrt werden. Kartensperrungen können aus dem In- und Ausland über die zentrale Rufnummer 116 116 vorgenommen werden. Nach einer Sperrung der Karte durch den Inhaber haftet dieser nicht mehr für etwaige Missbrauchs- und Betrugsfälle.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 19.08.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 19.08.2009
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Schlagwörter: Betrugsfall Kreditkarten USA, Schutz Verbraucher, Zahlungen im Internet, Bargeldabhebungen Automaten
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