Variable Verzinsung - was Kreditnehmer wissen sollten
Ein erheblicher Anteil der in Deutschland vergebenen Kredite ist mit einer variablen Verzinsung versehen, so dass sich - bei annuitätisch angedienten Darlehen – im Laufe des Tilgungszeitraums Variationen hinsichtlich der Höhe der Rückzahlungsrate ergeben können.
Variabel verzinste Kredite sind aufgrund der entfallenen Zinsbindungskosten oft die günstigste Variante und erfreuen sich daher großer Nachfrage. Der Kostenvorteil allerdings ist mit Risiken verbunden: Steigt der allgemeine Marktzins an, verteuern sich die Kostend des Darlehens. In der Regel werden die Sollzinsen anhand eines Referenzzinses in gleichmäßigen Intervallen festgelegt. Als Basis dienen dazu häufig der EURIBOR und der EONIA.
Der EURIBOR („European Interbank Offered Rate) gibt den Terminmarktsatz im europäischen Interbankenhandel für Laufzeiten von einem bis zu 12 Monaten an. Berücksichtigt werden die Briefsätze von rund 50 europäischen Großbanken, die einmal täglich die von ihnen gezahlten Zinssätze an einen spezialisierten Informationsanbieter übermitteln.
Der EONIA (European Overnight Interest Average) spiegelt den unter Banken gezahlten Zinssatz für Geldleihen über Nacht wider. Es wird dabei ein nach Umsätzen gewichteter Durchschnittszins ermittelt, der laufend von der Europäischen Zentralbank bereitgestellt wird.
Referenzzinssätze bilden in Privatdarlehen die Basis des Kreditzinses; dem EURIBOR oder dem EONIA werden einige Prozentpunkte zugeschlagen. Eine gängige Formulierung in Kreditverträgen lautet daher beispielsweise: „Der Darlehenszins versteht sich als der 12-Monats-Euribor zuzüglich 3 Prozent“.
Um die Risiken einer Zinsänderung bzw. deren Folgen zu quantifizieren, wird für beliebige Zeitpunkte des Tilgungsverlaufs die so genannte Zinselastizität berechnet. Diese gibt an, wie stark sich die Ratenhöhe verändert, wenn der Darlehenszins um 100 Basispunkte steigt. Die Zinselastizität ist bei Annuitätendarlehen zu Beginn des Tilgungszeitraums am höchsten und sinkt dann sukzessiv ab.
Um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen oder gänzlich zu eliminieren, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Mit einem Zinscap kann im Darlehensvertrag ein Zinsniveau festgelegt werden, über das der Zinssatz nicht hinaus ansteigen kann. Die Absicherung kann dabei wahlweise für einen begrenzten Zeitraum oder für die gesamte Darlehensrückzahlung vereinbart werden und kommt insbesondere bei Hypothekendarlehen zur Anwendung.
Letzteres gilt ebenso für Zinsbindungen, die den Sollzins auf einem bestimmten Level fixieren und dem Darlehensnehmer so die höchstmögliche Planungssicherheit geben. Beide Absicherungsvarianten sind allerdings nicht kostenlos zu haben. Je nach Marktlage sind mehr oder minder signifikante Aufschläge auf den Darlehenszins zu zahlen. Diese resultieren aus der Prämie, die der Kreditnehmer zu Beginn des Darlehensvertrages an die auszahlende Bank zu entrichten hat und die in den meisten Fällen über die gesamte Tilgungslaufzeit mitfinanziert wird.
Ob sich eine derartige Versicherung gegen steigende Zinsen lohnt, hängt von der Situation des Darlehensnehmers ab. Grundsätzlich sollte das Zinsänderungsrisiko dann vermieden werden, wenn ein steigender Marktzins die ordnungsgemäße Andienung der Verbindlichkeit in Gefahr bringt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 17.06.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 17.06.2008
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Schlagwörter: Variable Verzinsung, Tilgungszeitraums, Zinsbindungskosten, Variabel verzinste Kredite
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