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EU verabschiedetet Mikrokredit-Programm

Existenzgründer können künftig Mikrokredite von der Europäischen Union erhalten. Die EU-Arbeitsminister beschlossen am Montag die Auflegung eines Programms, über das Gründer und Kleinstunternehmen Darlehen von bis zu 25.000 Euro erhalten können. Das Programm steht Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Jahresumsatz offen.

Die Mikrokredite werden als Möglichkeit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gesehen. In der Europäischen Union sind derzeit 23 Millionen Menschen ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote liegt bei 9,5 Prozent. In einigen Ländern ist Arbeitslosigkeit jedoch ein sehr viel größeres Problem: In Spanien etwa liegt die unfreiwillige Erwerbslosigkeit bei fast 20 Prozent.

Die EU will bis zum Jahr 2014 insgesamt 100 Millionen Euro für Mikrokredite einsetzen. Bereits ab Juni sollen die Gelder fließen. 45.000 Erwerbslose sollen durch das Programm die Chance auf eine neue Existenz erhalten. Mikrokredite sind traditionell ein Instrument zur Armutsbekämpfung in der dritten Welt. Die Idee geht auf den heutigen Nobelpreisträger Muhammad Yunus zurück, der armen Menschen in Entwicklungsländern durch Kleinstdarlehen -oft nur wenige hundert Euro – den Aufbau einer eigenständigen Existenz ermöglichte.

Die Idee hinter Mikrokrediten: Vielen Menschen wird der Zugang zu einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit verbaut, weil notwendige Darlehen nicht zu beschaffen sind. In der Dritten Welt existiert dabei ein ähnliches Problem wie in Europa: Menschen ohne regelmäßige Einkünfte und verwertbare Vermögensgegenstände erhalten bei Banken keinen Kredit.

Das EU-Mikrokredit-Programm richtet sich and en Großteil der in Europa tätigen Unternehmen: 91 Prozent der Firmen in der Gemeinschaft beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter und erzielen einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Die 100 Millionen Euro aus dem EU-Programm werden durch nationale Programme aufgestockt. Insgesamt sollen so Mittel im Umfang von 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. In Deutschland existiert bereits ein Mikrokredit-Programm, in dem 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Details des Programms stehen noch nicht fest. So muss noch definiert werden, welche Voraussetzungen genau ein Kreditnehmer erfüllen muss. Sicherheiten sind allerdings nicht erforderlich. Anträge können bei Banken und Sparkassen gestellt werden, die das Anliegen dann an die Europäische Investitionsbank weiterreichen.

Sicher ist: Wer zuerst einen Antrag stellt, hat auch Vortritt beim Zugang zu den begrenzten Mitteln. Auch die Rückzahlungsmodalitäten sind noch nicht abschließend geklärt. Mikrokredite werden üblicherweise gering verzinst und über einen langen Zeitraum zurückbezahlt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 09.03.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 09.03.2010

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Schlagwörter: Mikrokredite, Europäischen Union, Gründer, Kleinstunternehmen, Arbeitslosigkeit

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