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Unterhaltspflicht: Gericht zwingt zu Kreditaufnahme!

Geschiedene müssen ihrer Unterhaltspflicht auch dann durch die Aufnahme eines Kredits nachkommen, wenn die Konditionen des Darlehens ungünstig sind. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann geklagt, der seiner EX-Frau die Zahlung von 20.000 Euro im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung zugesagt hatte und das Geld durch einen Kredit aufbringen wollte. Gegen die Zusage, die im Rahmen eines Vergleichs getroffen wurde, klagte der Mann später und argumentierte, dass kein Kredit zu vertretbaren Konditionen zu bekommen sei.

Das Gericht entschied gegen den Kläger und urteilte, dass es sich bei den eingegangenen Verpflichtungen um dringende Verpflichtungen handele. Deshalb seien Finanzierungskosten im Umfang von 3.500 Euro vertretbar. Das Urteil könnte wegweisend für künftige Fälle dieser Art sein: Aufgrund der steigenden Anzahl von Scheidungen und Unterhaltsprozessen kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen Verpflichtungen zwar eingegangen werden, aber nur durch Kredite finanziert werden können.

Als "Unterhaltskredit" eignen sich Raten- und Rahmenkredite am besten. Sofern ein lombardfähiges Wertpapierdepot besteht, kann es beliehen werden. Die Zinsen für solche Effektenkredite sind günstig und es müssen keine Wertpapiere aus der Not heraus veräußert werden.

Stehen keine Vermögenswerte mehr zur Verfügung, fallen die Zinsen deutlich höher aus. Sofern Kreditnehmer auf absehbare Zeit eine Verbesserung ihrer Situation erwarten, sollten sie auf Möglichkeiten zu kostenfreien Sondertilgungen bzw. vorzeitigen Rückzahlungen achten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 19.03.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 19.03.2010

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Schlagwörter: Unterhaltspflicht, Scheidung, Kreditaufnahme, Pfälzische Oberlandesgericht, Urteil

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