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EU-Richtlinie: Kredite kündigen wird billiger

Verbraucher können Kredite in Zukunft zu geringeren Kosten kündigen. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, mit der einer EU-Richtlinie Rechnung getragen wird.

Banken dürfen Verbrauchern bei einer vorzeitigen Rückzahlung in Zukunft nur noch 1 Prozent des abgelösten Saldos als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten sind es lediglich 0,5 Prozent.

Die Kündigung soll für Verbraucher zudem einfacher werden: Fortan soll die Auflösung des Darlehensvertrages ab dem ersten Tag nach der Auszahlung möglich sein. Die neue Regelung tritt zum 11.06. in Kraft und gilt nur für Darlehen, die ab diesem Tag aufgenommen werden. Sie gilt nur für klassische Ratendarlehen und nicht für Finanzierungen mit grundpfandrechtlicher Besicherung. Auch eine teilweise Kündigung eines Ratenkredits soll künftig möglich sein.

Für Verbraucher bietet die Neuregelung zwei Vorteile: Zum einen können die Finanzierungskosten gesenkt werden, wenn frühzeitig mehr Geld zur Verfügung steht und der Kredit zurückbezahlt werden kann. Zum anderen lassen sich auch Umschuldungen leichter und kostengünstiger bewerkstelligen, wenn das allgemeine Zinsniveau gesunken ist oder die persönliche Bonität sich verbessert hat.

Verbraucherschützer begrüßen die Neuregelung grundsätzlich, sehen aber zusätzliche Potenziale durch den deutschen Gesetzgeber ungenutzt: Die EU-Verordnung hätte es ermöglicht, Banken bei Krediten unter 10.000 Euro ganz zum Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zwingen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 22.03.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 22.03.2010

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Schlagwörter: Ratenkredite, Kredite kündigen, EU-Richtlinie, Bundestag, Gesetzesänderung

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