Ratenkredit: Neue Richtlinie stiftet Verwirrung
Seit dem 11. Juni ist eine neue Richtlinie für Verbraucherkredite in Kraft. Diese sollte eigentlich zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen. In der Praxis zeigt sich jedoch bereits wenige Tage nach der Einführung, dass die neuen Regeln Kreditnehmer vor allem verwirren und den Vergleich unterschiedlicher Angebote zusätzlich erschweren.
Der Hintergrund: Die Politik wollte Banken zu mehr Transparenz bei der Angabe von Zinssätzen zwingen. Viele Banken warben in der Vergangenheit mit augenscheinlich niedrigen Zinssätzen, die jedoch nur für einen Bruchteil der Kunden tatsächlich erhältlich waren, weil die Konditionen bonitätsabhängig gestaffelt waren. Die neue Richtlinie sollte dies ändern.
Die Preisangabenverordnung sieht nun vor, dass Banken bei Kreditinformationen den Sollzinssatz, den Nettodarlehensbetrag, die Vertragslaufzeit, den effektiven Jahreszins und etwaige sonstige Kosten explizit und in verständlicher Form angeben müssen. Darüber hinaus muss die Produktinformation um ein repräsentatives Beispiel ergänzt werden, in dem mit einem Zinssatz gerechnet wird, den 2/3 der Kunden auch tatsächlich erhalten.
Die Umsetzung der Banken lässt schon jetzt erkennen, dass die neue Regelung nicht zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führt. Wo früher lediglich der effektive Jahreszins angegeben wurde, wimmelt es neuerdings nur so vor Information.
Ein Großteil der Angaben ist für Verbraucher zudem kaum verständlich. Neben dem effektiven Jahreszins finden sich nun zusätzliche Angaben wie "Sollzinssatz von 0,8 bis 7 Prozent" und ein „gebundener“ Sollzins. Besonders ärgerlich: Von den neuen Vorgaben sind auch Kredite betroffen, bei denen sich die Konditionen nicht nach der Bonität richten und die bislang durch ein hohes Maß an Transparenz auffielen.
Die vermeintlich hilfreichen repräsentativen Beispiele stiften zusätzlich Verwirrung: Bei einigen wird eine Bearbeitungsgebühr angegeben, bei anderen nicht. Zudem findet sich nicht für jede Laufzeit ein Beispiel – Banken müssen nur eine Handvoll exemplarische Rechnungen angeben und können selbst entscheiden, auf welche Beträge und Laufzeiten sich diese beziehen.
Für Verbraucher ist es seit vergangenem Freitag noch schwieriger, die Konditionen unterschiedlicher Anbieter miteinander zu vergleichen. Eine mögliche Lösung bei der Suche nach einem Kredit mit fairen Konditionen bieten Kreditvermittler.
Der Mehrwert, den ein engagierter Vermittler seinen Kunden bieten kann, hat sich durch die gewachsene Intransparenz erhöht. Vergleichbar ist dies mit der immer komplizierteren steuerlichen Gesetzgebung: Während in punkto Steuern ein Steuerberater konsultiert wird, kann im Kredit-Dschungel der Kreditvermittler als beratende Instanz zur Seite stehen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 15.06.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 15.06.2010
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Schlagwörter: Verbraucherkreditrichtlinie, Verbraucherschutz, Zinswerbung, repräsentative Beispiele, Preisangabenverordnung
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