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Kreditversicherung: Staatshilfe kaum genutzt

Die staatliche Hilfe bei Warenkreditversicherungen wurde bislang kaum in Anspruch genommen. Wie die Frankfurter Allgemeine in ihrer Ausgabe vom Dienstag berichtet, wurden lediglich 379 Versicherungsverträge abgeschlossen, bei denen die staatliche Zusatzdeckung zum Einsatz kam.

Vor knapp 6 Monaten hatte die Bundesregierung ein Hilfspaket für Unternehmen geschnürt, die Probleme beim Abschluss von Versicherungen gegen den Zahlungsausfall von Kunden hatten. Mit einer Warenkreditversicherung sichert sich ein Lieferant gegen den Zahlungsausfall eines Kunden ab, der bereits Ware erhalten hat. Typisch sind solche Policen z.B. in der Textil- und Stahlindustrie. Im Zuge der Krise zeigten sich die Versicherer außerordentlich restriktiv und kürzten die Deckungssummen deutlich.

Die staatliche Zusatzdeckung ermöglicht es Unternehmen, den auf dem Markt erworbenen Versicherungsschutz im Hinblick auf die Deckungssumme zu verdoppeln. Der Prämiensatz beläuft sich dabei auf 2,88 Prozent der Deckungssumme. Insgesamt wurden vom Bundeswirtschaftsministerium 7,5 Mrd. Euro für die Maßnahmen bereitgestellt.

Die bislang abgeschlossenen 379 Verträge beziehen sich auf ein Volumen von gerade einmal 83 Mio. Euro. Das gesamte Marktvolumen der Branche beläuft sich auf Beträge im dreistelligen Milliarden-Bereich. Vor der Krise betrug das Marktvolumen der Versicherungswirtschaft zufolge etwa 285 Mrd. Euro. Im Zuge der Krise ist dann auf etwa 250 Mrd. Euro geschrumpft. Das staatliche Angebot spielt somit praktisch keine Rolle.

Die Versicherer weisen im Hinblick auf die Entwicklung darauf hin, dass ein staatlicher Eingriff nicht erforderlich gewesen wäre. Sie weisen zudem Vorwürfe aus der Industrie zurück, die den Assekuranzen vorhält, genau dann das Angebot verknappt zu haben als die Unternehmen es am dringendsten benötigt hätten. Wie der Versicherungsverband GDV mitteilt, lag die Schaden-Kosten-Quote im letzten Jahr bei fast 120 Prozent – die Versicherer haben demnach einen Verlust erlitten.

Die Bundesregierung hatte sich aus Kostengründen für den Ansatz der Top-Up-Deckung entschieden, bei dem die staatlich abgesicherte Deckungssumme immer im Bezug zu der Deckungssumme steht, die auch auf dem freien Markt noch abgesichert werden kann. In Frankreich wurde das Modell der Ground-Up-Deckung gewählt, dass eine Versicherung auch dann ermöglicht, wenn am Markt keine Deckung mehr bereitgestellt wird.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 17.06.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 17.06.2010

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Schlagwörter: Warenkreditversicherungen, staatliche Deckungssumme, Deckung, Unternehmen

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