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Rechtsstreit um Kredit-Bearbeitungsgebühren geht weiter

Die juristische Auseinandersetzung um die bei vielen Banken gängigen Bearbeitungsgebühren für Kredite geht weiter. Anfang August entschied das Oberlandesgericht Bamberg, dass diese Entgelte rechtswidrig seien. Das Urteil steht im Kontrast zu einer Entscheidung des OLG Celle aus dem vergangenen Jahr, das die Gebühren ausdrücklich für gesetzeskonform erklärt hatte.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bank bei der Bearbeitung eines Kredits in eigenem Interesse handele. Ein gesondertes Entgelt sei deshalb nicht zu rechtfertigen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die in dem Prozess als Kläger aufgetreten war, begrüßte das Urteil und sieht in der Entscheidung weitreichende Konsequenzen für den Kreditmarkt.

Experten hingegen sehen in dem Urteil einen Eingriff in die Vertragsfreiheit: Die Bearbeitungsgebühr ist Bestandteil der Preisgestaltung von Banken. Wird sie untersagt, muss der Deckungsbeitrag, mit dem Kosten der Bearbeitung und der Risikovorsorge gedeckt werden, auf anderem Wege erwirtschaftet werden. Für Verbraucher könnte das Urteil deshalb zu deutlich höheren Zinssätzen bei Ratenkrediten führen.

Bearbeitungsgebühren beim Abschluss eines Vertrages sind seit langem gang und gäbe und keinesfalls auf die Finanzbranche beschränkt. Wer einen Breitbandanschluss beantragt, muss dafür in der Regel ebenso eine Einrichtungsgebühr bezahlen wie der Neukunde eines Pay-TV-Senders. Im Gegenzug fallen die laufenden Belastungen dann geringer aus.

Der Rechtsstreit wird aller Voraussicht nach weiter gehen - möglicherweise wird schon bald in höherer Instanz neu verhandelt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 24.08.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 24.08.2010

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Schlagwörter: Kredite, Bearbeitungsgebühren, Urteil, Rechtsstreit, Kredit Bearbeitungsgebühren

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