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Teuer und jetzt auch noch kompliziert: Der Dispokredit und seine Tücken

Dispokredite sind teuer - nun werden sie auch noch kompliziert. Schuld ist neben einer Gesetzesänderung mit zweifelhaftem Nutzen auch eine veränderte Preispolitik der Banken. Absehbar ist schon jetzt, dass die Zinssätze für Kontoüberziehungen in den kommenden Jahren weiter steigen und dass zu wenige Verbraucher von der Möglichkeit eines Wechsels Gebrauch machen werden.

Der Gesetzgeber steht wegen einer neuen Vorgabe für variabel verzinste Kredite (zu denen der Dispositionskredit gehört) in der Kritik. Banken sollen ihren Zinssatz an einen Referenzzinssatz koppeln und so die Konditionen transparenter gestalten. Die meisten Banken koppeln ihre Sollzinsen deshalb entweder an den 3-Monats-Euribor oder an den EZB-Leitzins.

Die Maßnahmen führt in der Praxis zu komplizierten Vertragsbedingungen, deren Nutzen für den Kunden sich in Grenzen hält. Steigt der Referenzzins, darf die Bank den Sollzins im selben Umfang anheben. Sinkt der Referenzzinssatz, muss sich dies auch im Sollzins widerspiegeln. Banken legen dafür einen Bemessungsstichtag fest, an dem der Referenzzinsatz betrachtet wird. Dies kann zum Beispiel der erste Bankarbeitstag eines Kalenderquartals sein. Zusätzlich wird festgelegt, wann eine gemessene Änderung des Referenzzinssatzes sich in den Konditionen niederschlägt - z.B. am ersten Tag des auf den Bemessungsstichtag folgenden Monats.

Damit aber nicht genug: Ist die Bank angesichts eines gestiegenen Referenzzinssatzes zu einer Zinserhöhung berechtigt und verzichtet sie auf dieses Recht, kann sie ihren Verzicht "ansparen". Die ausgebliebene Zinserhöhung kann entweder jederzeit nachgeholt oder mit verpflichtenden Zinssenkungen verrechnet werden. In den Beschreibungen der Institute liest sich das z.B. so: "Die nicht ausgenutzte relevante Erhöhung des 3-Monats-Euribors beläuft sich auf 30 Basispunkte".

Diese Regelung spielt den Banken tendenziell in die Hände, weil sie den Vergleich verschiedener Angebote erschwert. Besonders bei Rahmenkrediten mit variabler Verzinsung, die in größerem Umfang und für längere Zeit genutzt werden sollen, müssen "angesparte" Zinserhöhungen künftig berücksichtigt werden, damit nicht kurz nach der Kreditaufnahme das böse Erwachen droht.

Im Hinblick auf das Ziel einer besseren Transparenz hält die Regelung bislang nicht, was sich manch ein Politiker von ihr erhofft hat. Günstiger wird der Dispokredit durch die Vorgabe ohnehin nicht. Zum einen hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine Obergrenze für den Aufschlag festzulegen, den Banken auf den Referenzzinsatz erheben. Zum anderen wurde die Kopplung an die Geldmarktzinsen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt vorgenommen: Der EZB-Leitzins liegt mit 1,0 Prozent auf einem historischen Tief.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 13.01.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 13.01.2011

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Schlagwörter: Kontoüberziehungen, Dispokredit, Gesetzesänderung, Preispolitik der Banken

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