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Verbraucherkreditrichtlinie: Politik will Schwächen nicht sehen

Die Politik ist mit der Verbraucherkreditrichtlinie offenbar sehr zufrieden. Dr. Christian Grugel vom Verbraucherschutzministerium jedenfalls sieht in der Richtlinie das Ende der Lockvogel-Angebote und einen Garant für mehr Transparenz durch umfassende Informationen vor dem Vertragsschluss.

Grugel hob im Rahmen einer Podiumsdiskussion anlässlich der Verleihung des FMH Awards besonders die verpflichtende Angabe eines repräsentativen Zinssatzes hervor. Banken sind seit Juni 2010 verpflichtet, einen Zinssatz zu nennen, den 2/3 der Kreditnehmer auch tatsächlich erhalten. Über diese und andere Aussagen der Diskussion berichtet die FMH Finanzberatung selbst.

Damit sollte gegen irreführende Versprechen mit sehr niedrigen Zinssätzen vorgegangen werden, die in der Praxis jedoch bestenfalls ein minimaler Anteil der Interessenten erhalten konnte. Gurgel behauptete zudem, dass die Einbeziehung der Restschuldversicherung in die Berechnung des Effektivzinssatzes zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit geführt habe.

Sowohl von Verbraucherschützern als auch aus der Finanzbranche kam Kritik an der Darstellung des Ministerialbeamten. Der Vorstandsvorsitzende der BHW Bausparkasse, Dieter Pfeifenberger, kritisierte unklare Formulierungen in der Umsetzung der europaweit geltenden Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber und bemängelte zudem die seiner Ansicht nach sehr engen zeitlichen Vorgaben.

Auch die Verbraucherzentralen übten Kritik an der Richtlinie und widersprachen damit der Darstellung des Beamten. Manfred Westphal von der Verbraucherzentrale Bundesverband übte Kritik an den Gestaltungsmöglichkeiten der Banken bei der Umsetzung der Richtlinie. So sei es nicht zielführend, wenn der 2/3-Zinssatz in der Fußnote untergebracht werden könne.

Von Banken und Vermittlern wurde auch der gewachsene bürokratische Aufwand kritisiert. Insbesondere die Vielzahl der Dokumente, die dem Kunden ausgehändigt werden müssen, erntete wieder einmal viel Kritik. Grugel verteidigte die Umsetzung und warf den Banken vor, lange und komplexe Dokumente mit Haftungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen zu produzieren.

Nachbesserungen stellte Grugel nur bei der Berechnung des Effektivzinssatzes bei Hypothekendarlehen in Aussicht. Hier ist dem Gesetzgeber ein besonders großer Fauxpas unterlaufen. Ausgerechnet Sparkassen rechnen in den Effektivzins von Hypothekendarlehen den aktuellen variablen Zinssatz mit ein. Es wird unterstellt, dass dieser Zins nach Ablauf der Zinsbindung gelte. Dadurch fällt der Effektivzins in der aktuellen Marktsituation zu niedrig aus. Andere Banken rechnen mit dem Zins, der auch während der Zinsbindung gilt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 27.01.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 27.01.2011

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Schlagwörter: Verbraucherkreditrichtlinie, Ratenkredite, Lockvogel-Angebote, Effektivzinssatz

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