Verbraucherkreditrichtlinie: Kreditvergleich wird immer schwieriger
Die Verbraucherkreditlinie hat weniger zu mehr Transparenz im Geschäft mit Verbraucherkrediten beigetragen als vom Gesetzgeber erhofft. Im Gegenteil: Der Vergleich verschiedener Angebote ist sogar noch schwieriger geworden. Bei der Bewerbung ihrer Angebote nutzen Banken die lückenhafte Umsetzung der Richtlinie zulasten der Kunden aus.
Ein wesentliches Ziel der Richtlinie war das Unterbinden der Lockvogel-Taktik. Dabei werben Banken auffällig mit sehr günstigen Zinssätzen, die am Ende jedoch so gut wie kein Kunde tatsächlich wahrnehmen kann. Der Grund: Die Konditionen bei solchen Angeboten werden abhängig von der Bonität des Kreditnehmers festgelegt, die dieser selbst kaum einstufen kann.
Die Verbraucherkreditrichtlinie hat hier wenig bewirkt. Zwar sind Banken zur Angabe eines Zinssatzes verpflichtet, den erwartungsgemäß auch zwei Drittel aller Kunden mit Kreditzusage tatsächlich erhalten. Dieser so genannte repräsentative Zinssatz muss jedoch nur im Kleingedruckten der Fußnote angegeben werden. Gelockt wird weiterhin mit unrealistischen Niedrigzinsen.
Nicht alle Kredite werden bonitätsabhängig verzinst. Das hilft Verbrauchern aber wenig: Sie müssen zunächst herausfinden, wie der Zinssatz festgelegt wird. Bei bonitätsunabhängiger Verzinsung geschieht dies nur in Abhängigkeit von der Laufzeit. Der Zinssatz selbst ist für alle Kunden mit ausreichender Kreditwürdigkeit gleich hoch. Auch das hilft Verbrauchern beim Vergleich jedoch wenig, weil bonitätsunabhängige Zinsen allein kein Garant für günstige Konditionen sind.
Der Vergleich von Darlehen ausschließlich anhand des effektiven Jahreszinssatzes ist ohnehin tückisch. Er berücksichtigt nicht, wie sich der Zins zusammensetzt. Die Verbraucherkreditrichtlinie schreibt vor, dass Ratenkredite jederzeit kündbar sein müssen. Da das Gesetz die Vorfälligkeitsentschädigung auf 1 Prozent des Ablösesaldos begrenzt, entschädigen viele Banken sich vorsichtshalber bei jedem Kredit selbst für eine mögliche Kündigung durch den Kunden. Dazu heben sie die Bearbeitungsgebühr an. Die Gebühr ist zwar im Effektivzins enthalten, wird im Fall einer Kündigung jedoch nicht zurückerstattet.
Die günstigsten Konditionen zu finden ist deshalb nicht einfach. Wie groß die Unterschiede zwischen den Angeboten am Markt sind zeigt eine Untersuchung der unabhängigen FMH Finanzberatung. Die FMH geht davon aus, dass der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot bei einem Kredit über 10.000 Euro mit 60 Monaten Laufzeit 1800 Euro ausmachen kann.
Die Alternative zum mühsamen Kreditvergleich besteht in der Beauftragung eines Vermittlers. Dieser ist mit der fachlichen Materie bestens vertraut und kennt die Preispolitik der Banken. Dadurch lassen sich nicht selten beträchtliche Mehrwerte heben, weil der richtige Kredit zum richtigen Kunden geführt wird. Ein guter Vermittler sortiert geeignete Angebote vor und bietet dann den besten verfügbaren Kredit an.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 15.02.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 15.02.2011
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Schlagwörter: Verbraucherkreditrichtlinie, Kreditvergleich, Verbraucherkredite
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