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EU will strengere Regeln für Baudarlehen

Die EU-Kommission wird Immobilienkredite besser vergleichbar machen. Banken sollen künftig mit realistischeren Zinssätzen werben und zudem prüfen müssen, ob Kreditnehmer den Kapitaldienst auch dauerhaft aus eigener Kraft stemmen können.

Unklar ist noch, ob es aus Sicht von Verbrauchern Erleichterungen bei der in Deutschland gängigen Vorfälligkeitsentschädigung gibt.

Obwohl Bankkunden sich über kein Produkt so ausführlich informieren wie über Immobilienkredite, passen viele Verträge nicht zum Kunden. Das hatte jüngst erneut eine Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergeben. Das Urteil der Verbraucherschützer: In mehr als 70 Prozent der untersuchten Fälle passte das Darlehen nicht zum jeweiligen Bedarf. Nachteile ergaben sich bei der Dauer der Zinsbindung, dem Kreditbetrag und den laufenden Raten.

Der Gesetzentwurf der EU-Kommission sieht vor, dass im Effektivzins alle Kosten berücksichtigt sein müssen. Das gilt zumindest für Bankdarlehen schon jetzt. Problematisch ist jedoch, dass viele Institute mit Zinssätzen werben, die nur ein Bruchteil der Kreditnehmer tatsächlich erhalten kann. Sie preisen in ihren Angeboten Zinssätze an, die bei einem Beleihungsauslauf von 60 Prozent gelten und somit einen komfortablen Eigenkapitalanteil erfordern.

Ein Großteil der Finanzierungen auf dem deutschen Markt wird mit sehr viel weniger Eigenmitteln umgesetzt – zu entsprechend schlechteren Konditionen. Bei den für Eigenheimfinanzierungen üblichen Kreditbeträgen und Laufzeiten wirkt sich ein Zinsunterschied von einem Prozent dramatisch auf die Gesamtlast aus.

Banken sollen künftig zudem prüfen, ob ihre Kunden tatsächlich zur Bedienung des Kredits (dauerhaft) in der Lage sind. Dieser Vorstoß steht im Zusammenhang mit der Finanzkrise, die zum Teil durch Blasenbildungen an verschiedenen Immobilienmärkten und der daraus resultierenden Überschuldung zahlreicher Haushalte verursacht wurde.

Der vorliegende Entwurf enthält keine klaren Aussagen über mögliche Veränderungen bei Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kommission formuliert wenig scharf, dass die Entschädigung Verbraucher "nicht zu stark" belasten darf. Was genau darunter zu verstehen ist, lässt sie aber offen. Sie sieht zudem die Möglichkeit nationaler Regelungen vor.

In Deutschland sind Vorfälligkeitsentschädigungen wichtig, weil der Löwenanteil der Finanzierungen mit einer Zinsbindung ausgestattet ist. Anders als bei Verbraucherkrediten sind Kündigungen von grundpfandrechtlich besicherten Darlehen mit Zinsbindung nicht ohne Weiteres möglich. Insbesondere können Banken eine hohe Entschädigung verlangen. Abhängig vom Grund der Kündigung kann die Entschädigung sogar nach billigem Ermessen festgesetzt werden. Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer kostenlosen Kündigung erst nach Ablauf von zehn Jahren vor.

Banken warnen bereits jetzt vor einem Verbot von Vorfälligkeitsentschädigungen. Der Verband deutscher Pfandbriefbanken weist darauf hin, dass Kredite mit Zinsbindung dann teurer würden. Bei 200.000 Euro Kreditsumme müssten rund 50 Euro mehr im Monat gezahlt werden. Das könnte nach Ansicht des Verbands dazu führen, dass sich mehr Kreditnehmer für eine variable Verzinsung entscheiden und damit ein größeres Risiko in Kauf nehmen.
Verbraucherschützer fordern eine Abschaffung der Entschädigung für Kreditnehmer, die ihre Immobilie aus beruflichen Gründen oder einer Notlage heraus verkaufen müssen. Sie wollen zudem verbindliche Regeln für die Entschädigung, wenn zu einem anderen Anbieter gewechselt wird.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 07.04.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 07.04.2011

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Schlagwörter: Immobilienkredite, Baudarlehen, Kreditvergleich

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