Privatinsolvenz nach drei Jahren möglich: Wer vom neuen Insolvenzrecht profitiert
Der Bundestag hat eine Reform der Privatinsolvenz verabschiedet. Künftig sollen Schuldner nach drei statt wie bislang sechs Jahren die Restschuldbefreiung erreichen können. Das Gesetz sieht dafür allerdings Bedingungen vor, die ein großer Teil der überschuldeten Menschen nicht erfüllen können dürfte.
Um die Restschuldbefreiung nach drei Jahren zu erreichen und einen finanziellen Neustart machen zu können müssen Schuldner 35 Prozent der Gläubigerforderungen bedienen. Der Bundestag hat die Hürde damit im oberen Bereich der im Laufe der Planungen diskutierten Summen angesetzt. Fachleute zeigen sich skeptisch: Lediglich fünf Prozent der betroffenen Schuldner könnten den geforderten Anteil aufbringen, ließ sich Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) in der "FAZ" zitieren.
Im Durchschnitt zahlen Schuldner bislang zehn Prozent der Forderungen ihrer Gläubiger zurück, Die Bundesregierung sieht in dem neuen Gesetz einen Anreiz zu mehr Anstrengungen bei der Rückzahlung gesetzt. Auch wenn das nicht gelingt, bietet der Gesetzentwurf Schuldnern Erleichterungen: Gelingt zumindest die vollständige Übernahme der Verfahrenskosten, wird die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren ausgesprochen.
Das Gros der Reaktionen auf das neue Gesetz ist negativ. Guido Stephan von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater warnt vor "Restschuldbefreiungstourismus" und spielt auf die in anderen Ländern der EU sehr viel schuldnerfreundlicheren Regelungen an. In England kann eine vollständige Befreiung von Verbindlichkeiten bereits nach gut einem Jahr erreicht werden. Wird in einem anderen EU-Land eine Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss ausgesprochen, gilt diese auch in Deutschland und gegenüber deutschen Gläubigern.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen lehnt Mindestquoten für die Restschuldbefreiung vollkommen ab und fordert einen Schuldenerlass nach vier Jahren. Die Wirtschaft beurteilt die Verkürzung der Privatinsolvenz nicht überraschend ganz anders: Das neue Gesetz wird nach Ansicht von Christian Gross vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag "die Zahlungsmoral schwächen". Er rechnet mit einem Anstieg des Kreditausfallrisikos für Existenzgründer, wodurch sich deren Chancen auf einen Kredit weiter verschlechterten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 30.05.2013 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 30.05.2013
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Schlagwörter: Privatinsolvenz, neues Insolvenzrecht, nach 3 Jahren Restschuldbefreiung
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