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Immobilienkredite: Was bringt die neue EU-Richtlinie?

Das Europaparlament hat am Dienstag letzter Woche neue Regeln für Immobilienkredite beschlossen. Voraussichtlich ab April 2015 stehen Verbrauchern umfassendere Informationsrechte zu. Ob die neuen Regelungen zu Sondertilgungen auf dem deutschen Markt tatsächlich zu sinkenden Vorfälligkeitsentschädigungen führen ist noch offen.

Die Richtlinie sieht vor, dass Banken Verbraucher vor dem Abschluss eines Kreditvertrages über mögliche Risiken im Hinblick auf die Zins- und Tilgungsleistungen aufklären müssen. Dazu soll ein einheitliches europäisches Informationsblatt insbesondere über Risiken in Verbindung mit Zinsänderungen bei variablen und festverzinslichen Krediten (hier geht es um höhere Zinssätze bei Anschlussfinanzierungen) aufklären.

Vorzeitige Rückzahlung wird leichter, aber nicht unbedingt billiger

Kreditnehmer sollen ihr Darlehen künftig auch leichter vorzeitig zurückzahlen können. Bislang ist unklar, wie sich diese Vorgabe auf die deutsche Gesetzgebung im Hinblick auf Vorfälligkeitsentschädigungen auswirken wird. Bislang müssen Banken einer Kreditkündigung durch den Darlehensnehmer nur zustimmen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Für diese Fälle, in denen in der Regel die finanzierte Immobilie veräußert oder einem Antrag zur Kreditaufstockung durch die Bank nicht stattgegeben wird, schreibt die deutsche Rechtsprechung strengere Regeln für die Ermittlung der Entschädigung vor. Wird ein Kredit ohne berechtigtes Interesse gekündigt kann die Bank die Entschädigung nach billigem Ermessen selbst festlegen.

Der deutsche EU-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) will im Kern an der bisherigen Regelung festhalten. Seiner Ansicht nach sichert diese "die im europäischen Vergleich sehr günstigen Zinssätze deutscher Banken bei Immobilienkrediten". Eine konkrete Obergrenze für Entschädigungen steht nicht im Raum.

Bis auf weiteres keine Auswirkungen

Die Regelungen werden nur für neue Verträge gelten und dürften keine fundamentalen Verbesserungen für Kreditnehmer mit sich bringen. Die EU bringt die Richtlinie in der Außendarstellung mit der Hypothekenblase u.a. in Spanien in Verbindung und will eigener Darlegung zufolge verhindern, dass Berater Kunden zu überteuerten Krediten raten. Auf diesem Wege solle "die verantwortungsvolle Kreditvergabe" (Michel Barnier) gefördert werden.

Die Darstellung untermauert die Vermutung, dass es sich bei der Richtlinie um einen Rohrkrepierer ohne substantielle Verbesserungen für Kreditnehmer oder das Funktionieren des Kreditmarktes an sich handelt. Hypothekenblasen entstehen nicht durch zu teure, sondern zu billige Kredite und zumindest der deutsche Markt für Immobilienkredite ist in den vergangenen Jahren durch Vermittler sehr transparent und effizient (im Sinne einer geringen Marge für Banken) geworden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 17.12.2013 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 17.12.2013

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Schlagwörter: Immobilienkredite, neue EU-Richtlinie, vorzeitige Rückzahlung wird leichter

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