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Kredit rückabwickeln: Ewiges Widerrufsrecht endet im Juni

Der Bundestag hat es beschlossen: Das ewige Widerrufsrecht für Immobilienkredite mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung endet per Gesetz am 22. Juni um 0:00 Uhr. Wer bis dahin handelt und Verträge formal korrekt widerruft, kann auf Erstattungen im vierstelligen Bereich hoffen. Ein Überblick über die Sachlage.

Das ewige Widerrufsrecht für Immobilienkredite mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung endet per Gesetz am 22. Juni um 0:00 Uhr.

Es geht um Immobilienkreditverträge aus dem Zeitraum September 2002 bis Juni 2010. Viele der in dieser Zeit abgeschlossenen Verträge waren durch die Banken nicht mit einem korrekten Hinweis zum Widerrufsrecht ausgestattet worden. Die juristische Folge: Das Widerrufsrecht erlischt nie, da die Frist stets erst ab der Zustellung einer korrekten Widerrufsbelehrung beginnt.

Kredite widerrufen noch bis 21. Juni abends

Widerruft der Kreditnehmer sein Darlehen, muss die Bank den wesentlichen Teil der zwischenzeitlich gezahlten Zinsen zurückerstatten. Der Widerruf ist auch für bereits vollständig getilgte oder umgeschuldete Kredite möglich. In diesem Fall müssen Banken sogar durch Kreditnehmer gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückerstatten.

Der Bundestag hat nun mit dem "Gesetz für Rechtssicherheit" das Ende des ewigen Widerrufsrechts eingeläutet. Kreditverträge aus dem betroffenen Zeitraum können nur noch bis zum 22.06. um 0:00 Uhr widerrufen werden. Die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts wurde im Kontext des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen.

Das zuständige Bundesjustizministerium zitiert den parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber: "Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft und Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit."

So gehen Kreditnehmer bei einem Widerruf vor

Kreditnehmer müssen im ersten Schritt prüfen, ob ihr Darlehensvertrag von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung betroffen ist. Dazu kann ein in diesen Angelegenheiten erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden. Alternativ dazu können Verbraucherzentralen die Verträge gegen ein vergleichsweise geringes Entgelt prüfen. Die Verbraucherzentrale Hamburg verlangt dafür z. B. 70 €.

Im nächsten Schritt muss die Restschuld des abzulösenden Kredites ermittelt werden. Sehr häufig wird die Ablösung nur mit einem neuen Kredit möglich sein. Deshalb sollten mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden, wobei die für Vergleiche üblichen Kriterien (niedriger Zins, kostenlose Sonderzahlungen usw.) gelten.

Achtung: Kreditnehmer sollten im Rahmen des Vergleichs angeben, dass das Darlehen für eine Umschuldung im Zusammenhang mit einem Widerruf benötigt wird. Zudem müssen zwischenzeitliche Verschlechterungen der Einkommensverhältnisse und Wertminderungen der Immobilie berücksichtigt werden – ansonsten kommt der Kredit womöglich nicht oder nur zu deutlich abweichenden Konditionen zustande.

Steht die Anschlussfinanzierung, geht es an den Widerruf. Dieser muss schriftlich erklärt werden und der Bank oder Sparkasse bis spätestens zum 21.06. zugestellt werden. Es ist dringend empfehlenswert, eine Versandmethode mit Nachweis der Zustellung (z. B. Einschreiben mit Rückschein) zu wählen.

Banken willigen nicht automatisch ein

Auf offene Türen dürfen Verbraucher nicht hoffen: Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass die meisten Banken das Anliegen zurückweisen: "Mit an Sicherheit grenzender Wahr¬scheinlich¬keit wird die Bank oder Sparkasse Ihnen mit ausführ¬licher und kompliziert formulierter Begründung schreiben: Die Widerrufs¬belehrung war korrekt. Jedenfalls haben Sie Ihr Widerrufs¬recht inzwischen verwirkt und es rechts¬miss¬bräuchlich ausgeübt."

Darauf können Kreditnehmer einmalig antworten und klarstellen, dass die Rechtslage eindeutig ist. Bereits bei dieser Antwort sollte auf rechtliche Schritte hingewiesen werden. Die werden voraussichtlich notwendig sein: Ohne anwaltliche Hilfe oder gar einen Prozess werden Banken in den seltensten Fällen einwilligen. Zur Klageerhebung bleibt bei einem fristgerecht abgesandten Widerruf noch bis mindestens Ende 2019 Zeit.

"Eingeknickt": Kritik der Politik


Verbraucherschützer üben am "Gesetz für Rechtssicherheit" Kritik und monieren, der Gesetzgeber seit gegenüber den Interessensvertretern der Kreditwirtschaft eingeknickt. Tatsächlich unterscheidet sich das Gesetz kaum von den Stellungnahmen der Branche. Diese befürchtet offenbar hohe Kosten für den Fall, dass alle vor 2010 vergebenen Kredite von einem Widerruf bedroht sind.

Die Problematik wird aus Sicht der Branche durch die allgemeine Zinsentwicklung verschärft: Die betroffenen Kredite wurden zu deutlich höheren Zinssätzen vergeben als heute im Neukundengeschäft zu erzielen sind. Der Widerruf kommt damit aus Sicht der Banken einer Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung nahe.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 25.02.2016 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 25.02.2016

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Schlagwörter: Kredit rückabwickeln, Ewiges Widerrufsrecht, Immobilienkredite

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