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Bausparkredit

Viele fleißige Bausparer bekommen etwa 7 Jahre nach Abschließen eines Bausparvertrags Post von ihrer Bausparkasse. Dann ist der Bausparvertrag nämlich zuteilungsreif – so sollte es jedenfalls sein. In der Zwischenzeit wurde der Bausparvertrag mit einer Mindestrate (oder auch etwas mehr) angespart. Arbeitgeber und Staat haben sich vielleicht daran beteiligt, und nun ist es soweit. Die Wartezeit ist vorüber, und das Geld steht zur Verfügung.

In der Regel hat der Bausparer in den vergangenen sieben Jahren 40 % der Bausparsumme angespart. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, dann steht dem Bausparer die gesamte Bausparsumme zur Verfügung. Diese setzt sich zusammen aus dem Bausparguthaben und dem Bausparkredit, wobei der Bausparkredit 60 % des Ganzen ausmacht.

Hat der Bausparer das Schreiben seiner Bausparkasse gelesen, dann weiß er, dass er in verschiedener Weise mit seinem Bausparkonto verfahren kann. Er kann die Zuteilung ablehnen und darauf warten, dass er seinen Vertrag zu gegebener Zeit ein weiteres Mal zugeteilt bekommt. Das macht dann Sinn, wenn weder das angesparte Geld, noch der angebotene Bausparkredit zur Zeit benötigt werden, aber in ein paar Monaten sehr willkommen sind. Er kann die Zuteilung aber auch annehmen.

Wird die Zuteilung angenommen, dann gibt es erneut zwei Möglichkeiten, denn erstens kann sich der Bausparer seine angesparte Summe auszahlen lassen. Ist keine Wohnungsbauprämie enthalten, dann muss er das Geld noch nicht einmal für den Wohnungsbau verwenden. Wird aber eine Wohnungsbauprämie mit ausgezahlt, dann sollte mit dem Geld ein Haus gekauft, renoviert oder ein Bauplatz erstanden werden. Dazu sind die nötigen Nachweise zu erbringen, sonst muss die Prämie zurückgezahlt werden.

Häuslebauer greifen aber auch gerne auf die Möglichkeit des angebotenen Bausparkredits zurück. Auch dieser wird nur für wohnwirtschaftliche Zwecke gegeben, die durch Belege etc. nachgewiesen werden müssen.

Mit der Inanspruchnahme eines Bausparkredits belohnt sich der Bausparer für die mageren Zinsen aus der Ansparphase, denn nun hat er die Möglichkeit, einen Kredit mit niedrigen Zinsen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus besticht der Bausparkredit durch eine lange Laufzeit.

Zusammengefasst ist zu sagen, dass der Bausparkredit nur jenen zur Verfügung steht, die einen zuteilungsreifen Bausparvertrag vorweisen können und die das Geld für rein wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen wollen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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