Beteiligungswertpapier
Der Begriff Beteiligungswertpapier beschreibt nur in anderer Art eine Anlagenform, die auch als Anteils- oder Teilhaberwertpapier, meist aber unter dem Namen „Aktie“ bekannt ist.
Das Beteiligungswertpapier ist – statistisch betrachtet – die am meisten mit Gewinn behaftete Anlageform über einen langfristigen Zeitraum. Dabei ist das Beteiligungswertpapier keine Geldleihe an private, kommunale oder staatliche Institutionen (wie etwa eine Schuldverschreibung), sondern verbrieft Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft (AG), was schon aus dem Namen abgeleitet werden kann. Durch die Beteiligung entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen AG und Aktionär, welches durch das Aktiengesetz geregelt ist.
Mit dem Beteiligungswertpapier ist der Aktionär nicht nur am Vermögen, sondern auch an Gewinn und Verlust der AG beteiligt. Und wird die AG, an der der Anleger beteiligt ist aufgelöst, stehen diesem Vermögensanteile zu.
Macht die AG Gewinn, werden die Anteile als Dividende an die Anteilseigner ausgeschüttet. Diese Ausschüttung ist nicht konsequent ein Bruchteil des Ganzen, sondern die Höhe wird jährlich wird durch die AG festgelegt und bekannt gegeben. Darüber hinaus steht es den Aktionären zu, einmal jährlich eine Hauptversammlung zu besuchen, zu der durch die Depot führende Bank eingeladen wird. Im Zuge dieser Hauptversammlungen können Aktionäre ihr Stimmrecht ausüben. Wie gewichtig dieses Stimmrecht ist, hängt von der Menge der erworbenen Beteiligungswertpapiere ab. Dabei ist es auch entscheidend, ob der Aktionär Stamm- oder Vorzugsaktien besitzt.
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