Mieterdarlehen
Mieterdarlehen können an die Stelle einer vom Mieter an den Vermieter gezahlten Kaution treten. Bei einem Mieterdarlehen gewährt der Mieter seinem Vermieter ein Darlehen, das mit den laufenden Mietzahlungen verrechnet und damit getilgt wird. Eine Verzinsung findet bei diesem Modell in den meisten Fällen nicht statt.
Mieterdarlehen gelten als Sicherheit wie auch Kautionszahlungen. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Summe aus Kaution und nicht getilgtem Darlehen nicht drei Nettomonatsmieten übersteigt, weil dies gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen würde.
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