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Obligation

Der Begriff Obligation lässt sich vom lateinischen Ursprung „obligare“ ableiten, was soviel wie anbinden oder verpflichten bedeutet. Im Bereich Recht findet die Obligation denn auch Verwertung, um die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis zu bezeichnen.

Auf die Finanzwelt übertragen, ist mit einer Obligation ein Wertpapier gemeint, das in der Regel mit einer festen Verzinsung über die gesamte Laufzeit einhergeht. Ein solches Wertpapier ist auch als Schuldverschreibung bekannt, womit es dem lateinischen Urwort „obligare“ wieder gerecht wird. Auch der Begriff Anleihe ist geläufig, und im englischen wird die Obligation „Bond“ genannt.

Festverzinsliche Wertpapiere wie die Anleihe oder die Obligation werden auch gerne als Rentenpapier bezeichnet. Die Obligation ist für Emittenten geeignet, die sich Fremdkapital beschaffen wollen oder müssen. Anders als beim Aktienkauf, womit der Aktionär Anteile an einem Unternehmen erwirbt, wird mit dem Handel von Obligationen Geld verliehen. Der Schuldner kann eine Kommune sein, eine Bank oder die Industrie, womit sich der Begriff Obligation auf Kommunal-, Bank- oder Industrieobligation erweitern lässt.

Mit der Ausgabe von Obligationen tätigt der Emittent eine Schuldverschreibung und zahlt dafür feste Zinsen über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit der Obligation kann in kurzfristig (bis 4 Jahre), mittelfristig (4-8 Jahre) und langfristig (mehr als 8 Jahre) unterteilt werden.

Unabhängig von der Laufzeit der Obligation, verpflichtet sich der Emittent, am Ende die geliehene Summe plus eines festgelegten Zinssatzes zurückzuzahlen. Da also die Gutschrift am Ende der Laufzeit in einem Batzen erfolgt, kann diese unter Umständen den Freibetrag sprengen und Steuerzahlungen verursachen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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