Scheck Wechsel Verfahren
Das Scheck-Wechsel-Verfahren (Scheck Wechsel) ist auch unter den Begriffen Akzeptantenwechsel, Umkehrwechsel oder umgedrehter Wechsel bekannt. Das Scheck-Wechsel-Verfahren beschreibt eine besondere Form der Rechnungsbegleichung unter Einbeziehung eines Wechsels. Was sich so kompliziert anhört ist ganz einfach zu verstehen, wenn der Vorgang bekannt ist. So zahlt ein Käufer seine Waren sofort bei Abnahme per Scheck an den Lieferanten, ggf. unter Abzug eines Skontos. Der Lieferant stellt dem Abnehmer gleichzeitig einen so genannten Umkehrwechsel aus. Der Abnehmer akzeptiert den Umkehrwechsel und lässt ihn von der Hausbank diskontieren. Mit dem Erlös kann er den zur Rechnungsbegleichung ausgestellten Scheck einlösen.
Dieses Scheck-Wechsel-Verfahren bedeutet für den Käufer einen günstigen Kredit. Auf der einen Seite zahlt er zwar die niedrigen Diskontspesen. Dafür steht ihm aber auch der hohe Nachlass durch Skonto zur Verfügung. Der Lieferant jedoch trägt das Risiko, für die gesamte Wechselverbindlichkeit zu haften. Voraussetzung für das Scheck-Wechsel-Verfahren sind aus Lieferantensicht daher eine hohe Bonität und Verhandlungsstärke des Warenabnehmers.
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