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Treuhandauftrag

"Das übergebe ich dir zu treuen Händen" ist ein allseits bekannter Spruch. Auch im Bereich der Finanzen sind treue Hände ein Begriff, und wenn sie gar noch einen Auftrag ausführen, wird daraus ein Treuhandauftrag.

Der Treuhandauftrag ist im Zuge einer Kreditablösung von Bedeutung. Dabei hat der Treuhandauftrag mit der eigentlichen Kreditablösung nur wenig zu tun. Er wird nur wichtig, wenn Sicherheiten mit im Spiel sind, die dem Kredit den nötigen Rückhalt liefern.

Wenn ein Kredit abgelöst wird, verstehen wir darunter meist die Rückführung des gesamten Kapitals an den Kreditgeber. Das ist auch richtig so. Mit einer Kreditablösung ist jedoch die Übertragung eines Kredites von einer Bank auf eine andere gemeint – eventuelle Sicherheiten inklusive. Dieses Umschichten geht jedoch nicht vom Institut aus. Vielmehr ist der Kreditnehmer der Initiator, indem er das neue Kreditinstitut seiner Gnaden beauftragt, bei der alten, vielleicht in Ungnaden gefallenen Bank eine Ablösung des oder der bestehenden Verbindlichkeiten vorzunehmen. Auf diese Weise animiert, wird der potentielle Kreditgeber bei der abzulösenden Bank Informationen über Ablösesumme und Ablösetermin einholen. Beide Angaben werden dann per Überweisung zum Stichtag entsprechend wahrgenommen, und die ablösende Bank präsentiert sich dem Kreditnehmer als neue Gläubigerin. Bei Ratenkrediten können auf diese Weise zum Beispiel mehrere Verbindlichkeiten zusammengefasst und in Zahl und Höhe der Kreditraten angenehmer gestaltet werden.

Handelt es sich um ungesicherte Kredite, ist der Fall der Kreditablösung damit erledigt. Bestehen aber Kreditsicherheiten, müssen diese mit übertragen werden. Dazu ist in der Regel ein Treuhandauftrag notwendig, denn wenn Sicherheiten ins Spiel kommen, entsteht ein Geschäft mit gegenseitigen Verpflichtungen: Die neue Bank löst die Verbindlichkeiten ab und erhält dafür die Sicherheiten. Aber: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Damit das alles auch mit rechten Dingen zugeht, erfolgt die Überweisung der Ablösesumme mittels Treuhandauftrag. So kommt die abzulösende Bank nur in den Genuss des Geldes, wenn sie die Bedingungen des Treuhandauftrags erfüllt. Dazu gehört maßgeblich, dass sie die Sicherheiten rausrückt. Sieht sie sich dazu nicht im Stande, weil mit den Sicherheiten eventuell noch andere Forderungen abgedeckt sind, dann muss sie den Treuhandauftrag ablehnen und das Geld zurückweisen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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