Projektfinanzierung - Kreditlexikon




Projektfinanzierung


Mit der Projektfinanzierung wird die Finanzierung von Projekten betrieben. Die Projektfinanzierung beschreibt also eine Form des Unternehmerkredits. Als Bewilligungskriterium werden allein die künftigen Chancen und Risiken des zu finanzierenden Projekts in Betracht gezogen. Die klassische Form der Bonitätsprüfung des Antragstellers findet hier keine Anwendung, noch wird direkt auf die Bonität der beteiligten Sponsoren geachtet. Der für die Finanzierung eines Projekts gewährte Kredit steht damit einem Investitionsvorhaben zur Verfügung, für das eine genau zu diesem Zweck gegründete Projektgesellschaft von begrenzter Lebensdauer Pate steht. Sinn des Projekts ist, dass sich die gegründete wirtschaftliche Einheit selbst trägt. Als Sicherung der Projektfinanzierung dient das Abtreten sämtlicher Rechte der Projektgesellschaft aus den Verträgen mit Dritten.

In einer Projektfinanzierung sind i. d. R. die nachfolgend erläuterten Merkmale zu finden:


1. Die Cash-flow orientierte Kreditvergabe,

2. Die explizite Risikoteilung,

3. Die bilanzexterne Finanzierung

Die Cash-flow orientierte Kreditvergabe bezieht sich auf die Annahme des Kreditgebers, dass das Projekt auch fertig gestellt wird. Damit trägt der Kreditgeber der Projektfinanzierung das so genannte Fertigstellungsrisiko. Es leuchtet ein, dass ein Projekt nur dann einen positiven Cash-Flow in Gang bringen kann, wenn es irgendwann einmal fertig wird und damit seine ihm zugedachte Aufgaben erfüllt. Das Fertigstellungsrisiko bei der Projektfinanzierung besteht also darin, dass als Sicherheit für die Rückzahlung der gewährten Kredite nur die Tilgungsfähigkeit des Projekts herangezogen wird. Das bilanzierte Vermögen der Projektgesellschaft spielt dabei, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle.

Der Term „Explizite Risikoteilung“ geht auf die Aufteilung der Projektrisiken bei der Projektfinanzierung ein. Generell wird ein Projekt nicht nur von einer Einzelperson durchgezogen, sondern es gibt mehrere verschiedene Projektbeteiligte.

Sinn der expliziten Risikoteilung ist, dass die einzelnen Projektrisiken fachbezogen verteilt werden. Das heißt, dass jeder Beteiligte auch das Know-How für das Einzelrisiko des ihm zugewiesenen Teils nachweisen kann. In der Praxis wird versucht, dass die direkt mit einer Projektleistung zusammenhängen Risiken dem jeweiligen Träger der Leistung angeheftet werden. Alle dann noch verbleibenden Refinanzierungsrisiken werden Phasen bezogen den Eigen- und Fremdkapitalgebern oder Dritten zugewiesen. Je nach der vom Projekt abhängigen Risikosituation kann die Cash-Flow orientierte Kreditvergabe mit zusätzlichen Rückgriffsrechten für die externen Geldgeber auf das Eigenkapital des Unternehmens ausgestattet werden. Wie genau dieses Recht gestrickt wird, hängt im Einzelnen von der Risikobereitschaft der Finanziers ab.

Der Begriff „Bilanzexterne Finanzierung“ ist in Bezug auf die Projektfinanzierung ein wenig irreführend, will er doch nur deutlich machen, dass auf die Bilanz des Projektsponsors nur geringe Einflüsse eines Eigenkapital-Engagements Einfluss nehmen. Beteiligungsquoten und Mitspracherechte innerhalb der Projektgesellschaft können bewirken,
dass für die Sponsoren nur ihr Teil am Eigenkapital der Gesellschaft bilanziert werden muss. Sämtliche Kredite für das Projekt werden nur in der Einzelbilanz der Projektgesellschaft angezeigt.

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