
Verwandtendarlehen Ein Verwandtendarlehen bezeichnet die Kreditvergabe einer natürlichen Person innerhalb des Verwandtschaftskreises. Der Finanzierungszweck eines Verwandtendarlehens kann dabei sowohl privater wie gewerblicher Natur sein.
Verwandtendarlehen sind in der Regel nicht mit Sicherheiten durch den Kreditnehmer verbunden und werden häufig auch formlos ausbezahlt. Eine juristisch wirksame Vertragsgestaltung, die auch eine Verzinsung des Verwandtendarlehens definiert, ist aber möglich. Verwandtendarlehen werden nicht der Schufa gemeldet.
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