
Zinseszins Zinseszins ist eine Wiederverzinsung von bereits gutgeschriebenen Zinsen aus einem vorangegangen Zeitraum. Der Zinseszins wird auch als Anatozismus (aus dem Griechischen: anatokismós = Nehmen von Zinseszins) bezeichnet.
In § 248 Abs. 1 BGB ist geregelt, daß eine im Voraus getroffene Vereinbarung, nach welcher Zinseszins berechnet wird, nichtig ist. Diese Vorschrift dient dem Schutz des Schuldners vor einer übermäßigen Anhäufung von Zinsen. Ausnahmen von dieser Vorschrift gelten für Sparkassen, Kreditinstitute und sonstige Bankgeschäfte.
Die Berechnung des Zinseszins erfolgt nach einer komplizierten Formel der Finanzmathematik.
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