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Mietkaution in der Kritik

Wer dieser Tage über einschlägige Online-Portale eine neue Wohnung sucht, stößt immer häufiger auf Angebote, bei denen die Kaution nicht in Bar beim Vermieter hinterlegt werden muss, sondern über eine Bürgschaft abgedeckt wird. Bei dem in Deutschland noch recht neuen Modell zahlt der (angehende) Mieter Prämien an eine Versicherung. Diese sichert dem Vermieter im Gegenzug zu, im Schadensfall die Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten zu übernehmen.

Für den Mieter bietet das Modell den Vorteil, dass beim Einzug nicht drei Nettomonatsmieten als Sicherheit beim Vermieter hinterlegt werden müssen. Da durch Umzüge ohnehin meist hohe Kosten anfallen, sehen viele in der Kautionsbürgschaft eine Möglichkeit, die eigene Liquidität zu schonen. Einen Anspruch auf dieses Modell haben Mieter jedoch nicht – der Vermieter ist gesetzlich dazu berechtigt, die Sicherheit in Form von Bargeld, Sparbüchern oder Bundeswertpapieren zu verlangen.

Bei Eigentümer-Verbänden zeigt man sich bislang zurückhaltend gegenüber der Mietkaution. Zum einen kommen Vermieter nur dann an ihr Geld, wenn der Versicherer zahlungsfähig ist – ein solches Ausfallrisiko besteht bei der Bar-Kaution nicht. Zum anderen sind die Vertragsbedingungen oft unklar und Vermieter müssen im Zweifelsfall darum bangen, ob sie ihr Geld auch tatsächlich bekommen.

Mieter haben im Ernstfall – also wenn der Vermieter auf Schadenersatz pocht und Reparaturen durchführen lässt – keinen Einfluss darauf, wie groß diese Aufwendungen sind. Im schlimmsten Fall fordert die Versicherung einen großen Betrag vom Mieter zurück, den sie zuvor an den Vermieter überwiesen hat. Im Nachhinein dann schwer festzustellen, ob die Aufwendungen tatsächlich erforderlich waren.

Mieterverbände fürchten, dass besonders Haushalte mit einem niedrigen Einkommen die Bürgschaftsvariante in Anspruch nehmen, weil dann zunächst kein größerer Betrag fließen muss. Für die Bürgschaft ist aber jeden Monat eine Gebühr zu zahlen, zu der je nach Anbieter auch noch Kosten für die Hinterlegung von Urkunden und die Führung des Bürgschaftskontos kommen können.

Nach Ende des Mietverhältnisses bekommt der Mieter zudem keine Auszahlung vom Vermieter, wie es sonst üblich ist. Wer dann keine Rücklagen hat, ist gezwungen, erneut ein Kautionsmodell zu wählen und schränkt seine Möglichkeiten bei der Wohnungssuche damit deutlich ein. Bei einer gewöhnlichen Kautionsregelung hingegen wächst der hinterlegte Betrag durch die Zinsen jedes Jahr etwas und wenn das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet wird, reicht die verzinste Kaution auch für den Einzug in die neue Wohnung.

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Kaution des Mieters zu marktüblichen Zinsen anzulegen. Derzeit sollten so zwischen 0,5 und 1,0 Prozent zu erzielen sein. Experten der Stiftung Finanztest legen zudem die Tagesanleihe des Bundes als Alternative ans Herz: Sie ist jederzeit verfügbar und sicher vor Kursschwankungen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 12.08.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 12.08.2009

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Schlagwörter: Mietkaution, neues Modell Mietkaution, über Bürgschaft abgedeckt, Prämie an Versicherung

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