Verbraucherkredite: EU-Harmonisierung versagt im Praxistest
Eine neue Richtlinie der Europäischen Union soll es Verbrauchern ermöglichen, grenzüberschreitend Kredite aufzunehmen.
Die Idee: Kreditnehmer sollen aus dem Angebot von Banken der gesamten Gemeinschaft wählen können und nicht mehr auf nationale Kredite allein beschränkt sein. Dadurch soll es mehr Wettbewerb geben, der im Idealfall letztlich den Kreditnehmern zugute käme.
In der Praxis ist die neue Regelung jedoch wirkungslos. Max Herbst von der FMH Finanzberatung sagt klipp und klar: "Es wird auch in Zukunft nicht zu einer grenzüberschreitenden Kreditaufnahme kommen." Selbst beim Bankenverband gibt man sich nicht allzu optimistisch. Hans-Joachim Massenberg, der stellvertretender Geschäftsführer des Verbands ist, beklagt: "Eine echte Harmonisierung ist nur teilweise erreicht worden."
Das Problem bei der Umsetzung des "Europa-Kredits" liegt im mangelnden bzw. nicht existenten Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsauskunfteien verschiedener Länder. Eine Kooperation wäre hier zwingend erforderlich, weil ohne Bonitätsprüfung kein Kreditvertrag zustande kommen kann. Bislang ist nicht absehbar, ob eine entsprechende Zusammenarbeit in Zukunft möglich sein wird und ob sie von Banken und Auskunfteien überhaupt angestrebt wird.
Die Konditionen für Verbraucherkredite in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterscheiden sich erheblich. In Deutschland mussten Kreditnehmer im Jahr 2009 8 Prozent Zinsen für Konsumentendarlehen zahlen. In Finnland waren Kredite mit 6 Prozent um ein Viertel billiger. In Italien betrug der Zinssatz 9,4 und in Portugal sogar 12 Prozent. Die Durchschnittszinssätze werden von der Europäischen Zentralbank ermittelt.
Die neue Richtlinie zu Verbraucherkrediten schreibt Banken eine Reihe von Informationspflichten gegenüber Kreditnehmern vor. So muss in werblichen Angeboten ein repräsentatives Beispiel angegeben werden, in dem mit einem Zinssatz gerechnet wird, den 2/3 der Kunden auch tatsächlich erhalten. Zudem müssen Kunden im Vorfeld der Kreditaufnahme umfangreicher denn je über die Kosten des Kredits informiert werden. Auch während der Laufzeit bestehen zusätzliche Informationspflichten.
Max Herbst von der FMH Finanzberatung geht davon aus, dass die Zusatzinformationen, die auf Druck des Gesetzgebers bereitgestellt werden, bei Verbrauchern nur bedingt Beachtung finden. Seiner Ansicht nach sind die meisten Privatkunden froh, wenn sie überhaupt einen Kredit erhalten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 25.06.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 25.06.2010
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Schlagwörter: Banken, Verbraucher, Verbraucherkredite, Harmonisierung, EU
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