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Dispo gekündigt: So wenden Schuldner die Pleite noch ab

Die Kündigung des Dispositionskredits durch die Bank ist erfahrungsgemäß das Letzte, was Verbraucher in einer angespannten finanziellen Situation benötigen. Wenn das Geld ohnehin knapp ist, führt die Streichung der gewohnten Kreditlinie schnell zum finanziellen Kollaps.

Banken können den Dispositionskredit praktisch immer kündigen. Sie müssen dazu keine Frist einhalten. Oft erfahren Bankkunden nicht einmal, dass ihnen die Kreditlinie gestrichen wurde, weil keine Benachrichtigung erfolgt. Dass der Kreditrahmen nicht mehr vorhanden ist, wird dann erst bei der Durchsicht der Kontoauszüge bemerkt - oder wenn dringende Überweisungsaufträge nicht mehr ausgeführt werden, Lastschriften platzen oder der Geldautomat kein Geld mehr auszahlt.

Die Bank ist bei einer Dispokündigung auf der sicheren Seite. Sie kann ihre offenen Forderungen mit den laufenden Geldeingängen verrechnen. In der Regel erfolgt die Verrechnung über einen längeren Zeitraum. Dieser ist jedoch sehr schwammig und liegt letztlich im Ermessen der Bank. In den Vertragsbedingungen ließt sich das ungefähr so:

Die Bank kann den Dispokredit jederzeit kündigen. Sie wird dabei auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen

Sind Sie auch in einer solchen Situation? Wir sind für Sie da!

Sprechen Sie uns bitte an. Jederzeit, kostenfrei und unverbindlich. Sie haben folgende Kontaktmöglichkeiten:


Sofortiger Handlungsbedarf

Für Schuldner, deren Budget ohnehin knapp ist und keine Spielräume mehr bietet, ist bei einer Kündigung des Dispos sofortiger Handlungsbedarf angesagt. Es sollte umgehend das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Nur so lässt sich erreichen, dass die Rückzahlung über einen ausreichend langen Zeitraum gestreckt werden kann, der genug vom Einkommen übrig lässt.

Von Vorteil in den Verhandlungen mit der Bank ist ein zweites Konto bei einem anderen Institut. Dorthin könnten die Zahlungseingänge umgeleitet werden. Sofern sich die prekäre finanzielle Lage bereits in negativen Einträgen bei Schufa und Co. niedergeschlagen hat, ist die Eröffnung eines Kontos allerdings schwierig. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken zum Konto auf Guthabenbasis für jedermann greift nicht immer. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.

Auch das P-Konto, das seit Juli jedem Bürger zusteht, ist bei einer Dispokündigung und schwacher Bonität keine Rettung. Erstens bezieht sich der Rechtsanspruch nur auf die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Ein neues Konto muss keine Bank eröffnen. Zweitens hilft die Umwandlung eines überzogenen Girokontos nicht gegen die Verrechnung der Einkünfte mit dem Negativsaldo - eine solche Verpflichtung gibt es nicht.

Kann keine Einigung erzielt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Schlimmste zu verhindern. Wer von Sozialleistungen lebt, kann sich auf eine gesetzliche Regelung berufen. Nach de Gutschrift der Leistung darf die Bank es für einen Zeitraum von 2 Wochen nicht mit dem offenen Saldo verrechnen. Arbeitnehmer können sich ihren Lohn bar auszahlen lassen. Dann lässt sich die finanzielle Notlage zwar auch vor dem Arbeitgeber nicht mehr verheimlichen. Zumindest aber ist die kurzfristige Existenz gesichert.

Am allerbesten ist es, bei aufkommenden finanziellen Engpässen frühzeitig gegenzusteuern. Ein erheblicher Prozentsatz der heute als überschuldet geltenden Haushalte hätte durch eine rechtzeitig in die Wege geleitete Umschuldung schlimmeres verhindern können. Oft wird jedoch gewartet, bis Lastschriften mangels Deckung nicht mehr eingelöst werden und Auskunfteien wie die Schufa von den Zahlungsschwierigkeiten erfahren. Dann ist eine Umschuldung oft nicht mehr möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 27.10.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 27.10.2010

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Schlagwörter: Dispo, Dispositionskredit gekündigt, Umschuldung

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