Die Bank kündigt den Kredit: Wann das passiert und was Kreditnehmer tun müssen
Kündigt die Bank einen laufenden Kredit, geraten Kreditnehmer schnell in Schwierigkeiten: Plötzlich ist eine große Forderung fällig, deren Nichtzahlung zu schwerwiegenden Schäden an der Kreditwürdigkeit führen kann. Wann aber kann eine Bank eigentlich einen Kredit kündigen und welche Möglichkeiten stehen Kreditnehmern dann offen?
Kündigung von Ratenkrediten
Für Ratenkredite mit Zinsbindung (also klassische Verbraucherdarlehen) besteht für die Bank kein ordentliches Kündigungsrecht. Die Bank kann den Kredit nur unter bestimmten Bedingungen kündigen und zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen. Eine solche "Kündigung aus wichtigem Grund" steht in der Praxis vor allem bei Zahlungsverzug an.
Nicht jeder Zahlungsverzug führt sofort zu einer Kreditkündigung. Die Bank darf kündigen, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kreditraten UND mit mindestens 10 Prozent der Kreditsumme (bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren 5 Prozent) im Verzug sind.
Im Kündigungsschreiben wird eine relativ kurze Frist gesetzt, innerhalb derer der gesamte offene Saldo zurückbezahlt werden muss. Zusätzlich zu den bereits entstandenen Mahnkosten und Verzugszinsen können weitere Entgelte für die Kreditkündigung erhoben werden. Die Kreditkündigung wird der SCHUFA gemeldet und führt deshalb zu einer drastischen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit.
Bei Kontokündigung gibt es keinen Schufaeintrag >>
Kopf in den Sand = SCHUFA-Eintrag
Viele Kreditnehmer sind nicht grundsätzlich mit ihrem Darlehen überfordert, sondern können nur vorübergehend die Raten nicht zahlen. Im Resultat macht das aber nur einen Unterschied, wenn bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig das Gespräch mit der Bank gesucht wird.
Rechtzeitig bedeutet: Die Kontaktaufnahme sollte erfolgen, bevor erstmals eine Rate nicht pünktlich bezahlt wird! Dann lassen sich sehr häufig einvernehmliche Lösungen finden: Ratenaussetzung, Stundung oder Ratenreduzierung durch eine verlängerte Laufzeit sind drei praktikable Beispiele.
Quelle: Institut für Finanzdienstleistungen: Überschuldungs-Report 2016, Seite 18
Die meisten Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten verhalten sich leider grundlegend anders. Rücklastschriften mangels Deckung und Mahnschreiben werden ignoriert und die Kontaktaufnahme zur Bank unterlassen. Wer so handelt, legt sein Schicksal in die Hände von Computern und Datenbanken. Diese bestimmen automatisiert, in welchen Abständen eine neue Mahnstufe erreicht und wann der Kredit gekündigt wird. Ist die Kündigung nach unterlassener Reaktion einmal ausgesprochen, ist eine einvernehmliche Lösung sehr unwahrscheinlich!
Kündigung von Dispokrediten
Häufig eskalieren finanzielle Probleme im Zusammenhang mit Kontokorrentkrediten. Das Muster verläuft häufig gleich. Kontoinhaber überschreiten die vereinbarte Kreditlinie dauerhaft und rutschen in die geduldete Überziehung. Früher oder später liegt ein Mahnschreiben im Briefkasten, das eine sofortige Rückführung des Saldos in dem vereinbarten Rahmen verlangt.
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Geschieht dies nicht, kündigt die Bank erst den Dispokredit und dann - wenn die Gesamtforderung auch nicht ausgeglichen wird – das ganze Konto. Der Vorgang wird der SCHUFA gemeldet.
Die Bonität nimmt bereits vorher Schaden! Wird der Dispokredit überzogen oder kommt es zu Rücklastschriften mangels Deckung, vergeben viele Banken bereits keinen Ratenkredit mehr. Deshalb gelingt es vielen nicht, die Überschreitung des Dispokredits zu beenden.
Auch hier gilt: Je früher der Kontakt zur Bank gesucht wird, desto besser. Im besten Fall wird bereits vor dem Schreiben mit der Bitte um Rückführung des Kontos ein Gespräch angesetzt. Wenn ein regelmäßiges Einkommen vorliegt, gibt es durchaus Möglichkeiten: Umwandlung in einen Ratenkredit, vorübergehende Erhöhung des Dispokredits, Rückzahlungsvereinbarung etc.
Kredite ohne SCHUFA können das Feuer löschen
Lässt sich die Bank nicht darauf ein, kann unter bestimmtem Umständen ein Kredit ohne SCHUFA das Schlimmste verhindern. Ein schufafreier Kredit ist nicht ganz billig, im Vergleich zu einer Kontokündigung aber die deutlich bessere Alternative.
Möglich sind über diesen Weg Kreditbeträge bis 7.500 Euro (Stand 11.02.2022). In den meisten Fällen lässt sich damit das Konto zumindest so weit ausgleichen, dass die Bank auf eine Kündigung verzichtet.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 08.06.2012 (aktualisiert am 11.02.2022) wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 08.06.2012
Aktualisiert am: 11.02.2022
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Schlagwörter: Bank kündigt Kredit, Kreditkündigung, was Kreditnehmer tun müssen, kredit gekündigt
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