Freibrief statt Fair-Play: Beratungsprotokolle gehen zulasten von Bankkunden
Der Gesetzgeber hat Banken dazu verpflichtet, Kundengespräche in so genannten Beratungsprotokollen zu dokumentieren. Verbraucher sollten dadurch unter anderem vor Falschberatung geschützt werden. Wie so oft bei Reformen im Bank- und Finanzbereich ist das Gegenteil eingetreten: Die Kundenberatung ist keinen Deut besser als früher - dafür nutzen die Banken Beratungsprotokolle zur Minimierung ihrer eigenen Haftungsrisiken.
Die Stiftung Warentest hatte im August 2010 Banken unter die Lupe genommen und einen bundesweiten Test durchgeführt. Daraus resultierten 61 Beratungsprotokolle, die von den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband ausgewertet wurden. Das Ergebnis: Der Nutzen der Protokolle für Bankkunden tendiert gegen Null.
In keinem der 61 Protokolle erfolgte eine vollständige Erfassung der finanziellen Verhältnisse des Anlegers. Ebenso lückenhaft gingen die Bankberater bei der Erfassung der individuellen Risikobereitschaft vor: Auch hier wurde nicht ein einziges Mal vollständig dokumentiert. Das führt die Protokolle zwar an sich schon ad absurdum – die Verbraucherschützer fanden jedoch noch viele weitere Mängel.
In 59 der 61 Protokolle wurden die Anlageziele nicht dokumentiert. In ebenfalls 59 von 61 Fällen unterließen es die Berater, die Erfahrungen des Kunden mit Finanzgeschäften zu erfassen. In 58 Fällen wurde die vom Berater abgegebene Produktempfehlung ausreichend begründet. In keinem einzigen Beratungsprotokoll legten die Banken aussagekräftig offen, welche Provisionen sie für die Vermittlung eines Anlageprodukts erhält. Ebenfalls in keinem einzigen Protokoll war ein Hinweis darauf zu finden, dass der Bankberater die Möglichkeiten des Kunden daraufhin überprüft hatte, ob dieser das gewünschte Risiko finanziell auch verkraften konnte.
Deutlich ambitionierter zeigten sich die Banken bei der Bestrebung, ihr eigenes Haftungsrisiko auszuschalten. In 49 von 61 Beratungsbögen, die der Kunde nach dem Gespräch unterzeichnen muss, fand sich nach Angaben der Verbraucherschützer eine Klausel, mit der Anleger ihre Bank von jeglicher Haftung freistellen.
Die Verbraucherschützer fordern nun vom Gesetzgeber, einen einheitlichen Standard für die Protokolle vorzugeben. Möglicherweise versprechen sich die Verbraucherschützer davon aber zu viel. Banken könnten eine standardisierte Dokumentation nutzen, um ihre Haftungsfreistellung gegenüber allen denkbaren Instanzen abzusichern.
Wie einfach das geht, zeigt ein reales Beispiel aus dem Beratungsalltag: Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, über alle Risiken aufgeklärt worden zu sein. Die Bank validiert diese Aussage dadurch, dass sie sich auch die Aushändigung eines Verkaufsprospekts bestätigen lässt. Davon allein ist der Kunde zwar nicht besser informiert. Die Bank ist jedoch vollständig abgesichert, weil sie im Zweifel handfeste Beweise für die ihrerseits erfolgte Aufklärung des Kunden vorweisen kann.
Teil der Aufgabe des Verbraucherschützer ist es, vom Gesetzgeber Änderungen zu fordern, die den Kunden besser stellen sollen. Gerade in der jüngeren Vergangenheit (z. B. bei der Verbraucherkreditrichtlinie) hat sich jedoch gezeigt, dass die erhoffte Wirkung einer Gesetzesänderung im Finanzbereich sich leicht ins Gegenteil verkehren kann. Verbraucher sollten deshalb selbst Informationen einholen und sich bei wichtigen Entscheidungen von einem unabhängigen Berater (gegen Honorar) beraten lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 23.11.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 23.11.2010
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Schlagwörter: Beratungsprotokolle, Kunden, Banken, Berater, creditolo
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