KfW: Kredite zu wohnwirtschaftlichen Zwecken jetzt auch als endfälliges Darlehen
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Sortiment erweitert. Seit dem 01. März gibt es für alle Darlehensprogramme, die der Förderung wohnwirtschaftlicher Zwecke dienen, eine endfällige Tilgungsvariante.
Beim KfW-Wohneigentumsprogramm etwa steht nun ein Darlehen mit 4 bis 8 Jahren Laufzeit zur Verfügung. Während der Laufzeit müssen Kreditnehmer nur die anfallenden Zinsen zahlen. Der Zinssatz ist bis zum Laufzeitende gebunden. Bei 8 Jahren Laufzeit beträgt der Effektivzins 4,01 Prozent p.a. (nominal 3,95 Prozent bei vierteljährlicher Zinszahlung).
Endfällige Darlehen werden in der Regel mit fälligen Sparverträgen abgelöst. Die KfW weist in einer Pressemitteilung zu dem Thema darauf hin, dass die Einführung einer endfälligen Finanzierung eine bessere Kombination der KfW-Darlehen mit der sonstigen Finanzplanung ermöglicht. So könne der Kredit beispielsweise mit fälligen Sparguthaben getilgt werden.
Der zu tilgende Kreditbetrag kann über die vereinbarte Laufzeit hinweg mit Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Bausparverträgen angespart werden. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn der mit der Anlage erzielte Zinssatz bzw. die erwartete Rendite höher ist als der Darlehenszinssatz.
Wie genau die Ablöse des Darlehens gesichert wird, müssen Kreditnehmer mit der durchleitenden Hausbank vereinbaren. Kredite aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm müssen grundpfandrechtlich besichert werden. Es ist nach Absprache auch eine nachrangige Besicherung möglich.
Das KfW Wohneigentumsprogramm gehört zu den bekanntesten Darlehen der Förderbank. Es steht Kreditnehmer jeden Alters und Familienstands unabhängig von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation offen. Finanziert wird jedes Bau- oder Erwerbsvorhaben in Deutschland. Die KfW finanziert bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 100.000 Euro.
Das endfällige Darlehen ist jedoch besonders im Hinblick auf eine weniger bekannte Variante des KfW Wohneigentumsprogramms interessant. Wer sich für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen interessiert, kann dies ebenfalls über das Programm abdecken und sogar 100 Prozent der Investition bis maximal 100.000 Euro mit der KfW finanzieren.
Die Genossenschaftsanteile sind ein Vermögensgegenstand, mit der endfällige Kredit bei Bedarf abgelöst werden kann. Nur wenn die Anteile auch über die Fälligkeit des Kredits hinaus benötigt werden, müssen andere Mittel herhalten. Dazu kann bei der Auszahlung des Kredits ein Sparvertrag abgeschlossen werden.
Der Eintritt in eine Genossenschaft ist so ohne schmerzhaften Liquiditätsverlust beim Erwerb der Anteile und zu überschaubaren Kosten möglich. Die Kosten bestehen in der Differenz zwischen den Zinsen des KfW-Kredits und den Erträgen des Sparvertrages sowie der Verzinsung der Genossenschaftsanteile, sofern eine solche erfolgt (Pflichtanteile werden häufig nicht verzinst). Im besten Fall sind die Kosten sogar negativ, d.h. niedriger als die erwirtschafteten Einnahmen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 02.03.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 02.03.2011
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Schlagwörter: KfW, Kredite, wohnwirtschaftliche Zwecke, endfällige Darlehen
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