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Nach BGH-Urteil zu Krediten: Banken zahlen Bearbeitungsgebühren nicht zurück

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten blocken offenbar viele Banken Rückzahlungsgesuche ihrer Kunden ab.

Welche Kreditverträge von dem Urteil betroffen sind ist aber noch umstritten und wird sich erst im Oktober entscheiden.

Viele Banken blocken offenbar Rückzahlungsgesuche ihrer Kunden ab, obwohl der BGH zur Unzulässigkeit von Kredit Bearbeitungsgebühren entschieden hat.


Verbraucherschützer und Fachanwälte für Bankrecht kritisieren Kreditinstitute für die restriktive Haltung bei der Behandlung von Rückzahlungsansprüchen. Der BGH hatte entschieden, dass pauschale Bearbeitungsentgelte für Ratenkredite unzulässig seien, da die Bearbeitung des Antrags ebenso wie die Prüfung der Bonität des Antragstellers ohnehin im Interesse der Bank liege. Diese müsse sich deshalb auf Zinsen beschränken.

Die Ausreden der Banken

Die Bandbreite der Ausreden von Kreditinstituten zur Abwehr von Erstattungsgesuchen ist laut einem Spiegel-Bericht groß. Einige Institute beharren darauf, Kreditnehmer auf die Gebühr hingewiesen zu haben. Andere behaupten, das Entgelt sei individuell ausgehandelt worden und damit nicht von dem BGH Urteil betroffen, das den Pauschalcharakter von Bearbeitungsgebühren moniert hatte.

Einige Institute behaupten auch, die Gebühr habe im Zusammenhang mit Zusatzleistungen rund um den Kreditvertrag gestanden, die Kreditnehmer etwa das Recht zu Ratenaussetzungen oder Neustrukturierungen des laufenden Kreditvertrags ohne Mehrkosten ermöglicht hätten.

Was Kreditnehmer tun können

Nicht ganz überraschend spekulieren Banken darauf, dass ein großer Teil der Kreditnehmer mit Erstattungsansprüchen diese nicht in letzter Konsequenz geltend machen wird. Lehnt die Bank ein Gesuch über die Rückzahlung von zum Beispiel 400 € ab wird nur ein geringer Prozentsatz der Betroffenen den Klageweg beschreiten.

Verbraucherschützer raten betroffenen Bankkunden deshalb, nach einer Absage durch ihre Bank den Bankenombudsmann zu kontaktieren. Dort häufen sich offenbar die Beschwerden im Zusammenhang mit Bearbeitungsgebühren. Bislang ist allerdings nicht absehbar, wie die Ombudsleute entscheiden. In anderen Fragen lohnt sich eine Beschwerde jedenfalls für Verbraucher sehr häufig.

Die Bedeutung der Gebühr wird überschätzt

Wurde ein Kreditvertrag vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen verweigern Banken in der Regel mit dem Hinweis auf die Verjährungsfrist jegliche Rückzahlung. Welche Verjährungsfrist gilt ist dabei noch nicht ganz klar. Manche Verbraucherschützer halten es für möglich, dass die Frist auch zehn Jahre betragen kann. Gewissheit wird erst ein für Oktober erwartetes, weiteres Urteil des BGH bringen.

Sicher ist dagegen jetzt schon, dass Bearbeitungsgebühren auf dem deutschen Kreditmarkt keine Rolle mehr spielen, sich aber zugleich nichts wichtiges geändert hat. Banken haben ihre Gebühren spätestens nach dem Urteil des BGH abgeschafft und durch einen höheren, nominalen Sollzins ersetzt, sodass der Effektivzins konstant blieb. Von aus vergangenen Verträgen resultierenden Erstattungsansprüchen abgesehen erscheint die mitunter hitzig geführte Debatte deshalb recht substanzlos.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 30.09.2014 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 30.09.2014

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Schlagwörter: Kredit Bearbeitungsgebühren, BGH-Urteil zu Krediten, Rückzahlung abgelehnt

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