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Neue EU-Regeln für Ratenkredite machen SCHUFA noch mächtiger

Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll Kreditnehmer schützen. Tatsächlich aber bedeuten die neuen EU-Regeln für Ratenkredite vor allem mehr Bürokratie und einen Machtzuwachs für Auskunfteien wie die SCHUFA.

Neue EU-Regeln für Ratenkredite machen SCHUFA noch mächtiger
Neue EU-Regeln für Ratenkredite machen SCHUFA noch mächtiger

Was sehen die neuen Regeln vor, auf die sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in den frühen Morgenstunden des 02. Dezember geeinigt haben?

Zuerst steht - wie fast immer bei Gesetzgebung auf europäischer Ebene - eine Ausweitung der Bürokratie auf der Tagesordnung. Informationen über Kredite müssen künftig besonders "deutlich und verständlich" zu finden sein.

Neue Regeln auch für Kleinkredite und Rechnungskäufe

In der Praxis dürfte dies bedeuten, dass zu jedem Kreditvertrag noch etwas mehr (gegebenenfalls digitales) Papier dargereicht wird. Entscheidend sind jedoch andere Regelungen.

So gelten sämtliche Regelungen für Ratenkredite ab sofort auch für Kleinkredite unterhalb von 200 EUR. Gemäß § 491 BGB Abs. 2 handelt es sich bei diesen bislang nach deutschem Recht nicht um Verbraucherdarlehensverträge. Eingeschlossen werden auch Crowdlending Plattformen - und Käufe im Internet, bei denen Verbraucher erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen (sog. Buy Now, Pay Later oder auch BNPL, also Jetzt kaufen, später bezahlen).

Betroffen ist dadurch einerseits ein recht überschaubarer Markt spezieller Kleinkredite, die mitunter innerhalb weniger Minuten ausgezahlt werden. Typische Kreditbeträge liegen hier Bereich von ca. 100 bis 200 EUR.

Weitaus gravierender dürften sich die neuen Regeln für Ratenkredite aber auf den Rechnungskauf im Internet auswirken. Wer auf Rechnung kauft, nutzt letztlich ein Kurzzeitdarlehen - und fällt fortan unter die Regelungen für Verbraucherkredite.

SCHUFA begrüßt neue Kreditregeln

Die SCHUFA begrüßt die Regelungen. Auf ihrem Themenportal steht es schon im Teaser:

Schnelle, digitale Bezahlmethoden wie Buy Now Pay Later werden jetzt konsequenter überprüft. Das ist ganz im Sinne der SCHUFA - denn es hilft im Kampf gegen Überschuldung.

Nach Ansicht der Auskunftei bergen neuere Bezahlmethoden wie Buy Now Pay Later die Gefahr einer Überschuldung. "Jetzt kaufen, später zahlen" liege gerade bei jungen Menschen im Trend. Dabei würden die Kosten oftmals unterschätzt.

Das Hauptaugenmerk der SCHUFA dürfte auf der absehbaren Ausweitung ihrer eigenen Bedeutung für das Kreditgeschäft liegen. Wenn Kleinkredite und das Bestellen auf Rechnung im Internet fortan wie gewöhnliche Verbraucherdarlehen behandelt werden, dürfte auch die Auskunftei eine größere Rolle spielen.

Anbieter von BNPL Produkten werden durch die Richtlinie erfasst. Die Anbieter müssen nun detaillierte Informationen zur Verfügung stellen und etwa erläutern, was im Fall einer Zahlungsstörung geschieht. Dies könnte auch dazu führen, dass es bei Zahlungsverzug schneller zu einem negativen SCHUFA Eintrag kommt.

BNPL Anbieter sind ebenso wie Anbieter von Kleinkrediten unter 200 EUR nun zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet. Neu reguliert sind auch zinsfreie Kredite mit einer Maximallaufzeit von drei Monaten - hier wurde nach Ansicht der SCHUFA eine "Regulierungslücke" geschlossen.

Gerade bei kleinen Kreditbeträgen liegt es nahe, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung keine Haushaltsrechnung umfasst - hier fällt ein vergleichsweise großer Aufwand an. Wahrscheinlicher ist, dass SCHUFA Scorewerte beim Kauf auf Rechnung künftig eine größere Rolle spielen.

Die SCHUFA erläutert in dem Blogbeitrag, was sich durch die neue Richtlinie ändert. Eine Änderung ist die "Bestätigung der Bedeutung der Nutzung externer Datenbanken zur Verbesserung der Informationslage für eine Kreditwürdigkeitsprüfung."

Mit den externen Datenbanken dürften die Datenbestände der Auskunftei gemeint sein. In diesen sind Informationen zum Einkommen bekanntlich (noch) nicht enthalten. Stattdessen werden Scorewerte abgefragt - fortan also bei deutlich mehr Vertragsabschlüssen als zuvor.

Dafür spricht auch ein Statement von SCHUFA-Vorstandsmitglied Ole Schroeder. Diesem zufolge verpflichtet die Richtlinie auch Kreditgeber von Kleinkrediten erstmalig zu einer Bonitätsprüfung. Notwendig seien dafür relevante Informationen zu finanziellen Verbindlichkeiten (nicht aber zum Einkommen). Auch hier bringt Schröder also die SCHUFA Datenbestände als Standardlösung für Rechnungskauf ins Spiel.

Rechnungskauf wird als kurzfristiges Darlehen bewertet

Rechnungskäufe fließen schon jetzt in die Beurteilung der Bonität durch die SCHUFA ein. Vor einigen Monaten veröffentlichte die Auskunftei einen sogenannten Score Simulator. Mit diesem können Verbraucher ermitteln, wie ihr Scorewert (ungefähr) aussieht.

Notwendig sind dazu Angaben unter anderem zu bestehenden Giro- und Kreditkartenkonten, laufenden Ratenkrediten - und den Onlinekäufen auf Rechnung. Konkret fragt die SCHUFA in dem Tool, wie oft in den vergangenen zwölf Monaten als Neukunde im Internet auf Rechnung eingekauft wurde. Wer hier "mehr als fünfmal" angibt, verschlechtert seinen Score.

Die SCHUFA erläutert dazu:

Gerade bei Neukunden, die auf Rechnung kaufen, prüfen einige Händler die Bonität - weil sie durch den Versand der Ware in Vorleistung gehen. Der Kauf auf Rechnung ist ein sehr kurzfristiges Darlehen. Die Statistik zeigt: Wer häufig auf Rechnung einkauft, hat mehr Zahlungsausfälle.

Ein Blick auf Details die ausgesprochen interessant. Die SCHUFA stellte beim Scoresimulator selbst fest, dass es beim Rechnungskauf vor allem bei Neukunden zu Bonitätsprüfungen kommt. Die neue Kreditrichtlinie verpflichtet Anbieter jedoch dazu, bei jedem neu vergebenen "Kredit" - also jeder neuen Bestellung auf Rechnung - eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Die SCHUFA kann künftig also mehr Scorewerte verkaufen und erhält auch mehr Informationen über Verbraucher.

Buy Now, Pay Later im Visier von Bafin und Verbraucherschützern

Das bei BNPL Angebote stärker reguliert werden würden, war abzusehen. Auch andere Behörden wie etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sehen die Angebote kritisch - und zwar aus einer erkennbar paternalistischen Perspektive.

So beschreibt die Bafin die Angebote als "bequem". Dabei falle jedoch oft unter den Tisch, dass Bestellungen irgendwann zu bezahlen seien und das Aufschieben der Zahlung zudem nicht immer kostenlos sei.

Die Einschätzung der Behörde unterstellt Bürgern letztlich eine Überforderung mit alltäglichen Finanzen. Zitat: "Wer solche Möglichkeiten öfter nutzt, braucht viel Disziplin, um den Überblick zu behalten. Wie hoch sind meine Ausgaben und wann muss ich was zahlen? Wer sich das nicht aufschreibt oder in einer App organisiert, hat am Ende mehr Schulden, als er bezahlen kann."

Dabei verweist die Bafin ebenso wie Verbraucherschützer auf junge Erwachsene und einen (der Bedeutung nach kaum zu verifizierenden) Trend auf Social Media Plattformen wie Tik Tok: Dort posten einige junge Menschen offenbar mit großer Begeisterung ihre Nutzung der BNPL Angebote.

Sorge vor Verschuldung junger Leute: Warum schlagen Scorewerte nicht Alarm?

Gemeint ist hier allerdings nicht der Rechnungskauf bei beliebigen Onlineshops mit der Gießkanne, sondern die Inanspruchnahme von speziellen BNPL Dienstleistungen. Viele Onlineshops integrieren diese Anbieter in den Bezahlvorgang. Wer das entsprechende Angebot auswählt, bezahlt nicht direkt an den Händler, sondern löst einen Forderungskauf aus.

Der BNPL Anbieter kauft die Forderung vom Händler und zahlt diesem das Geld aus. Gleichzeitig verbucht er die Verbindlichkeit auf dem Kundenkonto des Verbrauchers, der zu einem späteren Zeitpunkt (gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Gebühren) zahlen muss.

Gäbe es einen größeren Trend zur Verschuldung (junger oder weniger junger) Verbraucher durch solche Angebote, müsste sich dieser Trend allerdings längst in den Scorewerten niederschlagen.

Denn Unternehmen wie Klarna und Co. Fragen selbst bei der SCHUFA an und melden auch an die Auskunftei. Es ist kaum vorstellbar, dass sich ein größerer Trend von Zahlungsstörungen über einen längeren Zeitraum unter dem Radar ausbreitet.

Gut geplanter Ratenkredit bleibt der Goldstandard

Verbraucher müssen sich mit den Details der Regulierung nicht auseinandersetzen. Für Kreditnehmer gibt es eine einfache Antwort: Weder die SCHUFA noch die Regulatoren mögen den Rechnungskauf im Internet und andere vermeintlich unkonventionelle Darlehensarten.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich deshalb für einen gut geplanten Ratenkredit als Goldstandard. Sollen mehrere größere Anschaffungen finanziert werden, lässt sich dies oft zu einem Zeitpunkt bündeln und mit einem Kredit finanzieren.

Ratenkredite gibt es bereits ab ca. 1000 EUR Auszahlungssumme und mit zwölf Monaten Laufzeit (bei manchen Anbietern sogar ab sechs Monaten). Zudem können Kredite jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden, bei guten Anbietern sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Übrigens: Wer einen Ratenkredit vorzeitig zurückgezahlt, erhält bei der SCHUFA Pluspunkte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 31.01.2023 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

Kommentare zu diesem Beitrag

Amela J. schrieb am 06.03.2024 um 17:03 Uhr:
Es ist aber auch so das Schufa meist einzigste oder schwerwiegende Punkte für Kredit zu bekommen ist. Und wenn man 3 Jahre warten muss und keine Bank gibt im Dispokredit, und Rechnungen sind am erste des Monats fällig und Gehalt bekommt man aber 15e nechste Monat, was denn?? Dann muß man sich am schwarzen Markt gucken oder hat so viel Probleme und fühlt sich wie ein Mensch zweites grad. Schufa soll keine einzige relevante etalon sein.

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Veröffentlicht am: 31.01.2023

Abrufe: 1430

Schlagwörter: Neue EU-Regeln, EU-Verbraucherkreditrichtlinie, Buy Now, Pay Later, bnpl, Schufa

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