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Bankgeheimnis

Unter dem Bankgeheimnis versteht man die Pflicht der Bank, über Kunden, deren Bankgeschäfte sowie deren finanzielle Verhältnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und keine Auskünfte zu geben.

Kreditinstitute dürfen und müssen nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen von ihrer Auskunftsverweigerungspflicht abweichen und bestimmten Institutionen Informationen zur Verfügung stellen, die von diesen verlangt werden.

Das Bankgeheimnis zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre der Menschen, steht jedoch im Konflikt mit dem Anspruch des Staates (und der ehrlichen Steuerzahler) auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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