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Briefgrundschuld

Eine Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen und bei der zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird.

Die Übertragung der Briefgrundschuld erfolgt durch

- die schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und der Übergabe des Grundschuldbriefes oder

- durch die mündliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und der Übergabe des Grundschuldbriefes sowie zusätzlich durch Eintragung der Abtretung in das Grundbuch.

Siehe auch --> Buchgrundschuld

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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